Kurzinfo:
Einen Tag vor der zweiten und dritte Beratung
des GEG-Entwurfs im Bundestag regnet es zaghaften
Zuspruch und harsche Kritik aus der Wirtschaft. Das
"Gesetz zur Vereinheitlichung des
Energieeinsparrechts für Gebäude" polarisiert
offensichtlich in seiner jetzigen Form. Lesen Sie,
was betroffene Wirtschaftsverbände loben und was sie
heftig tadeln. Überblick und Links zu folgenden
Aspekten:
PRO
ZIA: GEG bringt gute Ansätze zur
Erreichung der Klimaziele
BTGA: Zusammenführung des
Energieeinsparrechts
GDW:
GEG-Innovationsklausel fördert Klimaschutz
CONTRA
DUH:
GEG ist schon jetzt ein klimapolitischer
Sanierungsfall
DENEFF: Mogelpackung
Gebäudeenergiegesetz
VWE:
Klimaneutrales Wohnen fördern
VZBV: Gebäudeenergiegesetz ist kein großer Wurf
1. ZIA: GEG
bringt gute Ansätze zur Erreichung der Klimaziele.
Der Zentrale
Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) sieht im Entwurf
für das Gebäudeenergiegesetz erste Ansätze zur
Erreichung der Klimaziele. Nun müsse – gemeinsam
mit der Immobilienwirtschaft – an weiteren,
praktikablen Lösungen gearbeitet werden.
Maria Hill,
Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und
Gebäudetechnik. © Foto: ZIA
Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses
Energie und Gebäudetechnik. "Viele der
ZIA-Forderungen wurden erfüllt, darunter
insbesondere die Aufnahme des Quartiersansatzes
und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit."
Zu begrüßen sei
zudem die Innovationsklausel, mit der künftig
auch der alternative Nachweis der Anforderungen
über die Treibhausgasemissionen möglich sei.
Auch so könne seitens der Gebäudeeigentümer
zielgerichteter auf einen angemessenen
Mitteileinsatz und eine hohe CO2-Einsparung
reagiert werden. Lesen Sie weiter unter:
|ZIA:
GEG bringt gute Ansätze zur Erreichung der
Klimaziele
2. BTGA:
Verbände begrüßen Zusammenführung des
Energieeinsparrechts.
Die Verbände der
Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind froh,
dass es endlich gelungen sei, das
Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die
Energieeinsparverordnung (EnEV) und das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu
einem Gesetz zusammenzuführen.
Eine langjährige
Forderung des Bundesindustrieverbands Technische
Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), des Fachverbands
Gebäude-Klima e. V. (FGK) und des
Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e.
V. (RLT-Herstellerverband) werde damit endlich
erfüllt.
Günther Mertz,
Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin.
Dazu erklärt
Günther Mertz, Geschäftsführer der
TGA-Repräsentanz Berlin: "Leider ist es dem
Gesetzgeber nicht gelungen, das
Energieeinsparrecht bei dieser Gelegenheit auch
zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Auch
wurden nicht alle Vorgaben der im Jahr 2018
novellierten EU-Gebäuderichtlinie im
Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt: Deshalb
muss es schon bald wieder überarbeitet werden.
Wichtige Anliegen der TGA-Branche wurden im
Gesetzgebungsverfahren zum GEG berücksichtigt:
Der Niedrigstenergiestandard für private Gebäude
wurde so festgelegt, dass auch zukünftig
KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 förderfähig
bleiben. Die Überprüfung des Standards im Jahr
2023 ist angesichts des Tempos der technischen
Entwicklungen sinnvoll. Der Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit wurde aus dem
Energieeinsparungsgesetz in das GEG übernommen
und deutlich ausgeweitet. Er wird ausdrücklich
auch für die Bereiche gelten, die bisher durch
das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz geregelt
wurden..."
Lesen Sie weiter unter:
|Verbände
der Technischen Gebäudeausrüstung begrüßen
Zusammenführung des Energieeinsparrechts
3.
GDW:
GEG-Innovationsklausel ist bedeutende Voraussetzung
für mehr bezahlbaren Klimaschutz
Der GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e.V. sieht in der
vorgesehenen Innovationsklausel ist ein
zentrales Element für das Gelingen der urbanen
Energiewende. Nach Jahren eines ständigen
‚Weiter so‘ in der Effizienzpolitik sei sie ein
wichtiger Hoffnungsschimmer für neue Wege zur CO2-Minderung.
Denn die Innovationsklausel sorge dafür, dass
der kostengünstigste Weg zwischen
Gebäudeeffizienz und der Einbindung erneuerbarer
Energien gesucht werden könnte.
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes
der Wohnungswirtschaft GdW.
© Foto: GDW
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes
der Wohnungswirtschaft GdW betont: "Verfechter
von immer mehr Dämmmaßnahmen zur Lösung der
Klimaprobleme versuchen allerdings immer wieder,
allein die Dämmstandards hochzutreiben und
andere Lösungen zu verhindern. Laut ihrer
Argumentation führe die Innovationsklausel dazu,
dass der CO2-Ausstoß von sanierten Quartieren
höher liege als bei der Sanierung von
Einzelgebäuden, weil in Quartieren weniger
gedämmt würde. Das entspricht nicht den
Tatsachen.
Erstens: Die CO2-Emissionen eines Quartiers
hängen vom Energieverbrauch und vom Anteil
erneuerbarer Energien ab, nicht nur von
Dämmdicken. Zweitens: Alle gemeinsam
betrachteten Gebäude müssen in ihrer Gesamtheit
die Anforderungen an Bestandssanierungen
erfüllen, wie sie an Einzelgebäude gelten."
Lesen Sie weiter unter:
|GDW:
GEG-Innovationsklausel ist bedeutende
Voraussetzung für mehr bezahlbaren Klimaschutz
4. DUH:
Geplantes GEG ist schon jetzt ein klimapolitischer
Sanierungsfall
Die Deutsche
Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert den Gesetzentwurf
abzulehnen, denn er droht die historische Chance
für klimagerechten Gebäudebestand zu verpassen.
Aus Sicht der DUH wird der Gesetzentwurf wird
den Klimazielen nicht gerecht. Der
Effizienzstandards für Neubau und Sanierung
würde auf überholtem Stand eingefroren und die
Innovationsklausel schwäche die Anforderungen an
die Sanierung im Baubestand ab.
Barbara
Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
der Deutschen Umwelthilfe e.V. DUH.
© Foto: Steffen Holzmann
Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH erklärt dazu:
"Das Gebäudeenergiegesetz ist ein
klimapolitischer Sanierungsfall. Sinn und Zweck
bleiben unklar, da es keine Anhebung des
Effizienzniveaus vorsieht. Damit macht sich das
Gesetz selber überflüssig. Schon jetzt muss
Klimaneutralität bei Neubau und Sanierung zum
Maßstab werden. Sonst muss vor 2050 ein weiteres
Mal saniert werden. Es ist besser, dieses Gesetz
nun abzulehnen und einen ambitionierten
Vorschlag zu erarbeiten. Nur so vermeiden wir
hohe CO2-Emissionen und bis 2030
drohende Kosten von 30 – 60 Mrd. €, da die
Klimaschutzlücke durch Zertifikat-Ankäufe aus
anderen EU-Staaten gedeckt werden muss."
|DUH:
Geplantes Gebäudeenergiegesetz ist schon jetzt
ein klimapolitischer Sanierungsfall
5. DENEFF:
Mogelpackung Gebäudeenergiegesetz
Die Deutsche
Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.
DENEFF warnt vor der GEG-Kostenfalle für Mieter
und Häuslebauer und kritisiert den Rückschritt
für Klimaschutz im Gebäudesektor: Entgegen
Ankündigungen der Bundesregierung würden die
energetischen Anforderungen dabei jedoch nur
scheinbar beibehalten. Die Einführung einer
sogenannten "Innovationsklausel" schaffe ohne
Not neue Schlupflöcher, die zur Kostenfalle für
Mieter werden könnten. Mit der Klausel werden
unter anderem die Anforderungen an den
Wärmeschutz abgesenkt.
Mieter müssten deshalb künftig besonders wachsam
sein, wenn ihnen nach dem neuen
Gebäudeenergiegesetz gebaute oder sanierte,
vermeintlich innovative und klimafreundliche
Wohnungen angepriesen werden, für die sie dann
möglicherweise unnötig hohe Energiekosten
bezahlen. Außerdem werde eine große Chance
verpasst, die richtigen Weichen für einen
klimaneutralen Gebäudebestand 2050 zu stellen.
Christian Noll,
geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Foto:
DENEFF
Christian Noll,
geschäftsführender Vorstand der DENEFF:
"Wirtschaftliche Lösungen für energiesparende
Gebäude Made in Germany sind längst vorhanden.
Doch anstatt diese voranzubringen, verabschiedet
die Bundesregierung ein Gebäudeenergiegesetz von
vorgestern – zulasten der Energieverbraucher."
Auch Häuslebauer
sollten künftig genau überlegen, ob sie ein
Eigenheim nur nach den gesetzlichen Standards
errichten, die somit deutlich hinter der
etablierten Praxis beim energiesparenden Bauen
zurückblieben und mit den deutschen und
europäischen Klimazielen nicht kompatibel seien.
Wer für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher
wohnen wolle, solle lieber über ein von der KfW
attraktiv gefördertes Effizienzhaus nachdenken,
das anspruchsvollere Standards als das GEG
erfülle, so der Verband.
6. VWE:
Klimaneutrales Wohnen fördern
Wohneigentümer
dürften nicht über Gebühr belastet werden, wenn
es um das Erreichen des anspruchsvollen Ziels
eines klimaneutralen Gebäudebestandes gehe. Vor
der abschließenden Beratung zum neuen
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag warnt
der Verband Wohneigentum (VWE) davor,
selbstnutzende Hausbesitzer und private
Kleinvermieter alleinzulassen in dem Dilemma:
Einsicht in die ökologische Notwendigkeit auf
der einen Seite, die Frage nach der
wirtschaftlichen Machbarkeit auf der anderen
Seite.
VWE-Präsident
Manfred Jost. © Lentner/FuG-Verlag
"Ohne selbstnutzende
Eigenheimbesitzer und private Kleinvermieter
kann die Energiewende in der Breite nicht
gelingen“, unterstreicht VWE-Präsident Manfred
Jost, "dabei müssen aber die individuellen
finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt
werden. Die Förderung muss stimmen."
Insofern sei zu begrüßen, dass die Auflagen für
Wohneigentum im Bestand nicht verschärft werden.
Es seien eben nicht nur die Kosten für
energetische Maßnahmen zu sehen, sondern auch
die Gesamtbelastung durch notwendige
barrierereduzierende Anpassungsmaßnahmen im
Bestand, durch Steuern, Abgaben und steigende
Kosten auf allen Ebenen, beispielsweise
Grundsteuer, Infrastruktur,
Straßenausbaubeiträge, Grunderwerbsteuer.
Weitere staatliche Mittel gerade für die
energetische Sanierung des Bestands seien aber
dringend nötig, um die Klimaziele wirtschaftlich
– Vorgabe im GEG – und sozialverträglich
erreichen zu können. Zudem sollten die bereits
bestehenden Förderanreize und Programme
ausgebaut und vereinfacht werden. Lesen Sie
weiter_
|Verband
Wohneigentum: Klimaneutrales Wohnen fördern
7. VZBV:
Gebäudeenergiegesetz ist kein großer Wurf
Aus Sicht der
Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV wird mit
dem Gebäudeenergiegesetz nach jahrelanger
Diskussion nun eine große Chance für mehr
Klimaschutz verpasst. Das Ziel eines
klimaneutralen Gebäudebestands 2050 werde damit
deutlich schwieriger zu erreichen sein.
Klaus Müller,
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
© Foto: Baumbach/vzbv
Klaus Müller,
Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv),
kritisiert den fehlenden Fortschritt für den
Klimaschutz: "Im Neubaubereich wird der
KfW-Effizienzhaus-Standard von 75
festgeschrieben, anstatt jetzt den
ambitionierteren KfW-55-Standard als neue
Grundlage zu verankern. Dieser Standard wird
schon heute beim energiesparenden Bauen
verbreitet angewendet. Private Bauherren müssen
künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim
nur nach den gesetzlichen oder höheren
Anforderungen errichten.
Bei den Entscheidungen rund um die
Energieeffizienz im Gebäudebereich ist eine gute
Energieberatung besonders wichtig. Zu begrüßen
ist daher, dass bei wesentlichen Renovierungen
eine unentgeltliche Energieberatung durch einen
qualifizierten Energieberater erfolgen muss. Es
fehlt allerdings der Verweis auf die
Unabhängigkeit des Beraters.
Als begleitende Maßnahme muss die Förderung für
die energetische Sanierung im Gebäudebestand,
insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit noch
deutlich aufgestockt werden. Davon würden
Verbraucher und Klima profitieren."
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