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DIBt aktualisiert Registrier-Verfahren GEG | Nachrichten | > 16.12.2020

Gebäudeenergiegesetz GEG

DIBt: Registrierung für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen

© Foto: goodluz - Fotolia.com


Kurzinfo: Schon seit der EnEV 2014 werden Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen bundesweit zentral registriert. Anhand dieser Nummern können diese Dokumente und ihre Verfasser jederzeit identifiziert werden, sei es für Stichprobenkontrollen oder für ordnungsrechtliche Verfahren. Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 hat am 1. November 2020 die EnEV abgelöst und führt die Pflicht zur Registrierung weiter. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) mit Sitz in Berlin, nimmt auch weiterhin die Rolle der bundesweiten Registrierstelle wahr, jedoch nur für maximal fünf Jahre, bis alle Bundesländer ihre eigenen Registrier- und Kontrollstellen ausbauen.

Aufzählung

1. Was ändert sich bei der Registrierstelle des DIBt?

Aufzählung

2. Wie ändert sich das Schema der Kontrolldateien?

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3. Was gilt es beim Übergang zum GEG zu beachten?

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4. Kontakt zur GEG-Registrierstelle beim DIBt

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1. Was ändert sich bei der Registrierstelle des DIBt?

Die GEG-Registrierstelle vergibt Registriernummern für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen. Für Entwickler von Berechnungssoftware stellt das DIBt Informationen, Anleitungen und Spezifikationen bereit, die das Interface zur GEG‑Registrierstelle betreffen.

Die EnEV-Registrierstelle heißt jetzt GEG-Registrierstelle. Ihre Website und das Benutzerkonto wurden geringfügig geändert sowie an die Paragraphen und die Begriffe des GEG angepasst. Die E-Mail-Adresse lautet nun dementsprechend geg-registrierstelle@dibt.de.

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2. Wie ändert sich das Schema der Kontrolldateien?

Bei der elektronischen Kontrolle der Stufe 1 prüft das DIBt die Eingabedaten der Energieausweise auf ihre Validität. Die dafür benötigten Daten übermittelt der Aussteller des Energieausweises über das Benutzerkonto als XML-Kontrolldatei. Ihr Schema hat das DIBt für die elektronische Stichprobenkontrolle nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz angepasst. Dieses neue, überarbeitete Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_V1.0) ist für Bauvorhaben, die unter das GEG fallen, verpflichtend. Dabei gelten die folgenden Übergansregeln. Aussteller von Energieausweisen müssen auch ihre Software entsprechend aktualisieren.

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3. Was gilt es beim Übergang zum GEG zu beachten?

Das GEG regelt im § 112 (Übergangsvorschriften für Energieausweise) eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des GEG. Vom 1. November 2020 bis einschließlich 1. Mai 2021 stellen berechtigte Fachleute weiterhin Energieausweise - beispielsweise bei Verkauf oder Neuvermietung - nach den Regeln der EnEV 2014 aus. Während dieser Übergangsfrist basiert auch das Kontrollverfahren wie bisher auf den Regelungen der EnEV 2014 und des EEWärmeG 2011. Auch das bisher gültige Schema (Versionsstand: 2016-06-30) wird weiterhin verwendet.

Nach Ende dieser Übergangsfrist - also ab dem 1. Mai 2021 - müssen Aussteller alle Energieausweise für Bauvorhaben die unter das GEG fallen auch nach den neuen Regeln erstellen. Somit müssen sie die Kontrolldateien für diese Ausweise, die in die elektronische Stichprobenkontrolle gezogen werden, gemäß dem neuen Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2020_ V1.0) ausgestellen.

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4. Kontakt zur DIBt Registrierstelle

Telefon: +49 (0) 30 90 26 999 (Service-Hotline)

E-Mail: geg-registrierstelle@dibt.de

Web: www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle

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