Kurzinfo:
Diese Woche
- am 28. Mai 2020 - hätten die Abgeordneten des Bundestages im Plenum über das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) abschließend beraten sollen. Doch
das Thema verschwand von der Tagesordnung, weil die SPD-Fraktion
noch einige der energetischen Anforderungen mit den
Koalitionspartnern klären wollte. Und wie geht es weiter bis das neue GEG in
Kraft tritt? Überblick und Links:
1. Aktuell:
Verhandlungen der Koalitions-Fraktionen
Zunächst etwas in
eigener Sache: Seit zwanzig Jahren berichten wir
in EnEV-online über die Praxis und
Fortschreibung unserer bundesweiten Regelungen
für die Energieeinsparung in Gebäuden. Wenn Sie
auch sie auch seit längerem dabei sind, haben
Sie auch erlebt wie die Politik uns überraschen
kann und wie "voraussichtliche" Termine häufig
dann doch noch ergebnislos verstreichen.
Nichtdestotrotz, haben wir mehr oder weniger
geduldig die parlamentarischen Wege verfolgt,
vom Referentenentwurf bis zur Verkündung im
Bundesgesetzblatt.
Nun haben wir eine
Broschüre auf den Webseiten des Bundestages
entdeckt, die sehr klar und verständlich die
Wege aufzeigt, die ein Gesetz durchlaufen muss
und welche Rolle die verschiedenen Gremien dabei
spielen. Wenn Sie interessiert sind und
sich auch einen Durchblick verschaffen wollen,
hier der Link zur Pdf-Broschüre:
|
Pdf-Broschüre: So arbeitet der Deutsche
Bundestag
Wie eingangs
erwähnt, hätten die Abgeordneten des Bundestages
diese Woche im Plenum über das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) abschließend
beraten sollen. Das Thema war bereits auf der
Tagesordnung angekündigt, es fehlte nur noch die
Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie.
Doch dann
verschwand das GEG gänzlich aus dem
Plenums-Programm, weil die SPD-Fraktion noch
einige der energetischen Anforderungen mit dem
Koalitionspartner CDU/CSU klären wollte. Wenn
Sie dabei auch an den
Niedrigstenergie-Neubaustandard gedacht
haben, den die
EU-Richtlinie von 2018 im 9. Artikel fordert
... Nein, der gehört leider nicht dazu, weil der
Koalitionsvertrag eine energetische Verschärfung
unwiderleglich verhindert.
Wie wir erfahren
haben, verhandelten die Regierungsparteien diese
Woche noch über folgende mehr oder minder "heiße
Eisen" des GEG: die Vorbildfunktion der
öffentlichen Hand, die Anrechenbarkeit von
erneuerbarem Strom und die Umsetzung der
Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).
Letztere finden Sie unter:
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EU-Gebäuderichtlinie von 2018
2. Abschließende
Besprechung im Bundestag
Wie wir erfahren
haben, sind die Koalitionspartner
zuversichtlich, dass das GEG es in der
nächstmöglichen Sitzungswoche des Bundestages
doch noch auf die Tagesordnung des Plenums
schafft. Das wäre am 18. Juni 2020. Bis dahin
kann auch der zuständige Ausschuss seine
Empfehlung ausarbeiten und abgeben.
Wenn es stimmt,
soll inzwischen auch die Bevorzugung der
Energieberater der Verbraucherzentrale aus dem
GEG-Entwurf verschwunden sein. Doch diese
letzten Änderungen passierten nun alle "hinter
den Kulissen" und erst im Plenum können wir
Medien und Sie als interessierte Öffentlichkeit
erfahren, was letztendlich im finalen
GEG-Entwurf festgeschrieben steht. Es bleibt
spannend.
3. Die weiteren
parlamentarischen Schritte
Der Bundesrat wird
auch nochmals den finalen GEG-Entwurf in
Augenschein nehmen, doch sie haben nicht mehr
das "letzte Wort" wie wir es von den
EnEV-Novellen kennen. Dies könnte, wenn alles
wie gewünscht abläuft, am 7. Juli 2020 der Fall
sein, dass der Bundesrat sich mit dem GEG
nochmals befasst.
Wir zitieren aus der oben
genannten Broschüre: "Nach der Verabschiedung
des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat wird
es der Bundesregierung zur Gegenzeichnung
zugeleitet und vom zuständigen
Bundesminister und dem Bundeskanzler
unterschrieben.
Durch ihre Unterschriften übernehmen sie die
politische
Verantwortung für das Gesetz. Anschließend wird
das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt. Er
hat das Recht zu prüfen, ob das Gesetz
verfassungskonform
ist, d. h. dass es keine Bestimmung des
Grundgesetzes
verletzt. Wenn keine verfassungsrechtlichen
Bedenken bestehen, unterzeichnet der
Bundespräsident das Gesetz."
|
Pdf-Broschüre: So arbeitet der Deutsche
Bundestag
4.
Das GEG tritt in Kraft
Danach kann das
Gesetz im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger
Verlages verkündet werden. Laut Artikel 82
unseres Grundgesetzes, kann jedes Gesetz selbst
bestimmen ab wann es in Kraft tritt. Wir haben
es in den letzten Wochen erlebt, dass dies auch
sehr kurzfristig sein kann. Wenn ein Gesetz
keinen Termin festlegt, ab dem es in Kraft tritt
- und soweit ist im GEG-Entwurf kein Datum
genannt - so tritt es laut Grundgesetz ".... mit
dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in
Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben
worden ist."
In der
optimistischen Variante könnte das GEG demnach
ab 1. August 2020 in Kraft treten, wobei der
soweit öffentlich bekannte Gesetzentwurf selbst
etliche Übergangstermine festschreibt. Wir werden Sie auf
dem Laufenden halten.
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