Folgende Themen
finden Sie jeweils kurz erläutert und können
bei Interesse den Links für weitere
Informationen folgen. Diese Hinweise finden Sie als
PDF-Sammlung und können darin nach Ihren Stichworten
recherchieren.
Gesammelte Hinweise
1.
Bundes-Klimaanpassungsgesetz
"Wir werden jetzt
ein Klimaanpassungsgesetz auf den Weg bringen,
erstmals auf Bundesebene, um diesem Thema
wirklich Breite zu geben." so Christian Kühn,
Parlamentarischer Staatssekretär beim BMU auf
der Plenarsitzung des Bundestages am 24. Mai
2023.
Der Bundestag hatte am 28. April 2022, erstmals
über einen Antrag „Klimaanpassung forcieren –
Zum Schutz von Menschenrechten, der Natur und
zum Erhalt des Wohlstands“ (BT 20/1498)
debattiert. Inzwischen hat das
Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf
für ein neues Gesetz vorgelegt. Das Cluster
Infrastruktur umfasst die auch Handlungsfeld
Bauwesen und Energiewirtschaft. Die
Bundesregierung setzt sich das Ziel, mit
klimaangepassten Bundesliegenschaften eine
Vorbildfunktion einzunehmen. Im Entwurf ist auch
ein planerisches Verschlechterungsverbot
vorgesehen um Grundstücke, Bauwerke sowie der
verschiedenen Gebiete insgesamt zu schützen. Die
Versiegelung von Böden soll dafür auf ein
Minimum begrenzt werden.
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BMU: Klimaanpassungsgesetz - Erläuterungen zu
den Eckpunkten und Download Referentenentwurf
2.
Smart Meter Gesetz verabschiedet
Konkret geht es um
die Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes,
welches nun im Rahmen des "Gesetzes zum Neustart
der Digitalisierung der Energiewende" geändert
wurde. Ziel ist es, den Einbau digitaler
Stromzähler, bekannt als "Smart Meter",
deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032
sollen sie flächendeckend in Haushalten und
Unternehmen eingesetzt werden. Dafür schreibt
das Gesetz einen festen Fahrplan zum Einbau und
zur umfassender Verbreitung der Smart Meter vor.
Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle
Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie
Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter
Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025
müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028
mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030
mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem
intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die
jährlichen Kosten für den Betrieb der
Stromzähler werden für normale Haushaltskunden
auf 20 Euro gedeckelt. Das Gesetz wurde am 22.
Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist
seit dem 27. Mai 2023 in Kraft.
|
BMWK: Smart
Meter-Gesetz final beschlossen: Flächendeckender
Einsatz intelligenter Stromzähler kommt
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Bundestag: Gesetz zum Neustart der
Digitalisierung der Energiewende - Vorgang der
Gesetzgebung
3.
DIN-Normen weniger rechtsverbindlich
Die Arbeitskreise
für Normung und Sachverständigenrecht des
Baugerichtstages haben sich anlässlich der
Tagung im Mai 2023 einheitlich dafür
ausgesprochen, die Rechtsverbindlichkeit der
DIN-Normen differenzierter zu betrachten. Diese
sollten nur als "technische Empfehlungen" zu
verstehen sein und eine Abweichung sollte nicht
automatisch als Mangel gelten. Man müsse auch
alternative, gleichwertige Lösungen zulassen.
Doch welche Chancen haben diese Empfehlungen des
Baugerichtstages in der Praxis? Der erfahrene
Rechtsanwalt Lutz D. Fischer, von der Kanzlei
fischer.legal in Sankt Augustin, Redakteur der Fachzeitschrift "Der
Bausachverständige" antwortete am 31. Mai 2023
sehr zuversichtlich: "Der Deutsche
Baugerichtstag hat sich inzwischen etabliert und
der Gesetzgeber nimmt dessen Empfehlungen ernst.
Bei der letzten Tagung im Mai 2023 war fast der
komplette Baurecht Senat des Bundesgerichtshofes
(BGH) vor Ort. Auch dies zeigt die Anerkennung."
In seinem ausführlichen Bericht zum diesjährigen
Baugerichtstag in Hamm erläutert RA Fischer auch
weitere wichtige Aspekte.
|
Empfehlungen des Arbeitskreis Normung ab Seite
44
|
Deutscher Baugerichtstag: Termine,
Arbeitskreise, usw.
|
RA Lutz D. Fischer: Bericht zum 9.
Baugerichtstag 2023
4.
Vorschlag für neue Musterbauordnung (MBO)
Die Bauordnungen
der Länder orientieren sich an den
Musterbauordnung (MBO). Die
Bundesarchitektenkammer (BAK) hat einen
Vorschlag ausgearbeitet, wie man diese in
etlichen Punkten verbessern sollte: Bei
Aufstockungen und Nutzungsänderungen sollten die
Anforderung der ursprünglichen Gebäudeklasse
beibehalten werden. Auch sollte jeweils ein
eigener Paragraphen zum Bestand auf dessen
Besonderheiten eingehen. Regelungen zur
ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim
Rückbau von Gebäuden sowie grundsätzlich für
Neubauten sollten in einem bundeseinheitlichen
Gebäuderessourcengesetz festgelegt werden. Auch
sollte der qualifizierte Freiflächenplans (QFP)
zum gebündelten Nachweis von
Regenwasserretention, Förderung der
Artenvielfalt und der Vermeidung von Hitzeinseln
auf beplanten Grundstücken eingeführt werden.
Lesen Sie über die weiteren Details:
|
BAK: Bericht und Überblick zentrale Forderungen
|
BAK: Änderungs-Vorschlag für Musterbauordnung
(MBO)
5.
Solarpanel-Wechselrichter sind hackergefährdet
Diese Nachricht
kommt aus den Niederlanden.
Die Nationale Aufsichtsbehörde für digitale
Infrastruktur des Ministerium für Wirtschaft und
Klima warnt auf seinen Webseiten:
"Wechselrichter können Störungen verursachen und
sind oft leicht zu hacken". Ihre Untersuchungen
hätten gezeigt, dass viele Wechselrichter die
Anforderungen nicht erfüllen würden. Dadurch
könnten sie andere drahtlose Geräte stören oder
gehackt werden. Sie könnten beispielsweise Funk-
oder drahtlose Verbindungen zum Öffnen von Türen
beeinträchtigen. Die Behörde empfiehlt den Kauf
von Wechselrichtern mit CE-Kennzeichnung. Nutzer
sollten auf Störungen achten und diese den
Lieferanten melden. Um die Cybersicherheit zu
erhöhen, empfiehlt die Behörde Wechselrichter
mit starken Passwörtern zu sichern und
regelmäßige Updates durchzuführen.
|
Original-Meldung in Niederländisch
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Übersetzung mit
https://translate.google.com/
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