Folgende Themen
finden Sie jeweils kurz erläutert und können
bei Interesse den Links für weitere
Informationen folgen. Diese Hinweise finden Sie als
PDF-Sammlung und können darin nach Ihren Stichworten
recherchieren.
Gesammelte Hinweise
1.
Ziele und Absichten im Koalitionsvertrag
Was hat die
Bundesregierung
versprochen? Wir haben u. a. folgende Ziele und Absichten
gefunden:
"Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung:
Unser Ziel ist es, die Verfahrensdauer
mindestens zu halbieren...
Klimaschutz im Gebäudebereich: ... wir
ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt:
Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute
Heizung auf der Basis von 65 Prozent
erneuerbarer Energien betrieben werden; zum 1.
Januar 2024 werden für wesentliche Ausbauten,
Umbauten und Erweiterungen von Bestandsgebäuden
im GEG die Standards so angepasst, dass die
auszutauschenden Teile dem EH 70 entsprechen; im
GEG werden die Neubau-Standards zum 1. Januar
2025 an den KfW-EH 40 angeglichen. Daneben
können im Rahmen der Innovationsklausel
gleichwertige, dem Ziel der Emissionsreduzierung
durch Treibhausgase folgende Maßnahmen
eingesetzt werden.... Wir verbessern,
vereinheitlichen und digitalisieren den
Gebäudeenergieausweis. Wir werden die Erstellung
eines digitalen Gebäudeenergiekatasters prüfen."
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Bundesregierung: Koalitionsvertrag, Links zu
Parteien
|
Koalitionsvertrag (2021-2015) - PDF-Format
2.
Begleitanalyse zur GEG-Novellierung 2024
Heizen mit 65 %
erneuerbaren Energien - Am 24. April 2023
hat das BMWK einen Bericht zur Studie
veröffentlich, welche die Fortschreibung
begleitet. Er umfasst die konzeptionellen
Vorarbeiten für die Vorgabe des
Heizens-mit-Erneuerbaren-Energien sowie
Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit einzelner
Erfüllungsoptionen. Letztere haben die Forscher
für verschiedene Gebäudetypen durchgeführt: Für
Wohngebäude - ein Einfamilienhaus und ein
Mehrfamilienhaus mit unterschiedlichen
Wärmeschutzniveaus (unsaniert – etwa 1958 bis
1968, Bestand – etwa 20 bis 25 Jahre alt,
saniert). Für Nichtwohngebäude haben sie eine
Schule, ein Verwaltungsgebäude sowie einen
Kindergarten untersucht. Für ausgewählte
Heizungs-Varianten haben die Forscher die
notwendigen Gesamtinvestitionen ohne und mit
staatlicher Förderung untersucht und in
anschaulichen Diagrammen vergleichen.
|
BMWK: Begleitanalyse zur
Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung (inkl.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen)
|
Download Studie: Heizen mit 65 % erneuerbare
Energie
3.
GEG 2024 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
Änderung des
Gebäudeenergiegesetzes und der
Heizkostenverordnung - In unserem
Experten-Portal www.GEG-info.de finden Sie
soweit den
Referentenentwurf vom 7. März 2023 als
konsolidierte Fassung in verlinktem HTML-Format
eingepflegt. Nachdem das Gesetz verabschiedet
wird, werden wir die endgültige Fassung auch
einpflegen. Zwischendurch hat sich immer wieder
etwas geändert. Zuletzt kamen noch die
Ergebnisse der Bundesrats-Sitzung vom 12. Mai
2023 hinzu. Der Gesetzesentwurf der
Bundesregierung umfasst ab Seite 163 die
Stellungsnahme und Vorschläge des Bundesrates.
Wie jedes Mal, hat die Bundesregierung leider
nur einige davon in ihren Entwurf übernommen. Am
Ende weist des Entwurfes der Bundesregierung
darauf hin, dass die Systematik der
Anforderungen nach der Beschlussfassung über die
Novelle der EU-Richtlinie über die
Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) nochmals
geprüft wird. Ein besonderes Augenmerk soll
künftig auf die Kohärenz der Novelle mit den
europäischen Vorgaben aus der Umsetzung der
EPBD-Richtlinie sowie aus der
Ökodesign-Verordnung gelegt werden. Bei der
Weiterentwicklung der Vorschriften sollen auch
die Bundesländer frühzeitig und effektiv
einbezogen werden.
|
Parlamentsnachrichten: Regierung leitet die
Energiewende im Wärmebereich ein
|
BT
Drucksache 20/6875: Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Änderung des GEG
4.
Parlaments-Debatten zur GEG-Novelle
Parlamentarischen Schritte zur GEG-Novelle:
Die zuständigen Bundesministerien haben sich am
3. April 2023 auf einen Referentenentwurf zur
GEG-Novelle geeinigt. Am Mittwoch, den 19. April
2023, hat sich das Bundeskabinett mit der
GEG-Novelle befasst. Der Bundesrat hat sich mit
der Novelle am 20. April 2023 befasst und
verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Wie jedes
Mal, hat die Bundesregierung leider nur einige
davon in ihren Entwurf übernommen. Aktuell ist
der Entwurf dem Bundestag zwar zugeleitet, er
wurde jedoch noch nicht beraten. Einen Überblick
zu dem aktuellen gibt die Kurzmeldung vom 22.
Mai 2023, herausgegeben von "heute im bundestag"
(hib) "Regierung
leitet die Energiewende im Wärmebereich ein".
|
BMWK: Referentenentwurf GEG-Novelle vom
03.04.2023
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Bundeskabinett beschließt GEG-Novelle am
19.04.2023
Bundesrat:
|
Stellungnahme
|
Gesetzentwurf 20.04.2023
|
Bundestag: Gesetzentwurf GEG-Novelle vom
17.05.2023
5.
Polit-Theater zur GEG-Fortschreibung
Als wir diese
Informationen vorbereiteten stellten wir
fest, dass fast jeden Tag sich andere Politiker
zu Wort meldeten mit teilweise sich
widersprechenden Nachrichten und auf den
unterschiedlichsten Medien. Ein überwiegendes
Thema in den Medien war auch die Kritik seitens
der FDP am Gesetzentwurf für die GEG-Novelle.
Warum die FDP-Fraktion nicht einverstanden war
kann man in deren Presse-Statement vom 22. Mai
2023 nachlesen: "Der
aktuelle Entwurf des GEG überfordert die
Menschen wirtschaftlich und finanziell".
Den Höhepunkt dieses "Polit-Theaters" bildeten wohl die Fragen der FDP an
Bundesminister Habeck - zuerst war von 101
Fragen die
Rede, danach waren es plötzlich nur noch 77. Über die Antworten
des Bundesministers berichtete zuallererst die Deutsche
Presseagentur (dpa) und davon ausgehend die
wichtigsten Medien. Hier einige "Kostproben":
|
Twitter: Video Habecks zum Erneuerbaren Heizen
|
Deutschlandfunk: Dröge zum Treffen zum
Heizungsgesetz
|
Berliner Morgenpost: Scholz zum Heizungsgesetz
|
T-Online: FDP stellt 77 Fragen: Jetzt antwortet
Habeck
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