Folgende Themen
finden Sie jeweils kurz erläutert und können
bei Interesse den Links für weitere
Informationen folgen. Diese Hinweise finden Sie als
PDF-Sammlung und können darin nach Ihren Stichworten
recherchieren.
Gesammelte Hinweise
1.
Neue KfW-Förderung: Wohneigentum für Familien
Seit dem 1. Juni
2023 fördert die KfW den Bau und Kauf eines
neuen Wohngebäudes im Rahmen des Programms
Wohneigentum für Familien“ (300) des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB). Es handelt sich um
Förderkredite für klimafreundliche Neubauten.
Dies kann die Errichtung eines Gebäudes oder der
Erstkauf eines Hauses oder einer
Eigentumswohnung betreffen. Als Ersterwerb gilt
ein Kauf bis ein Jahr nach der Bauabnahme. Der
Kredithöchstbetrag liegt zwischen 140.000 und
240.000 Euro. Das Einkommen des geförderten
Haushalts darf maximal 60.000 Euro bei einem
Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes
Weitere. Weitere Details und Konditionen finden
Berater und Interessierte auf den folgenden
Webseiten der KfW:
|
KfW: Wohneigentum für Familien, Kreditprogramm
300
2.
Qualitätssiegel für Lüftungs- und Klimaanlagen
Mitte Mai 2023
informierte das Bundeswirtschaftsministerium
BMWK, dass Unternehmen und Kommunen neue Klima-
und Lüftungsanlagen mit dem „Qualitätssiegel
Raumlufttechnik“ zertifizieren lassen könnten.
Damit würden besonders effiziente und
wirtschaftliche Anlagen ausgewiesen. Das BAFA
liefere auf seinen Infoseiten zum
Qualitätssiegel ein Einsparbeispiel für ein
Institutsgebäude mit Laborlüftung. Letztere
verringere die Außenluftvolumenströme in
physikalischen Laboren und Nebenflächen auf den
tatsächlichen Bedarf. Dadurch senke sie die
Kanaldruckregelung, optimiere den laufenden
Betrieb und reduziere den Energieverbrauch. Das
BAFA informiere auch zu den einzelnen Schritten
für die Zertifizierung von energieeffizienten
Klima- und Lüftungsanlagen. Welche Vorteile
diese für Unternehmen und kommunalen Gebäuden
haben und welche Förderprogramme es dafür gibt,
sei ebenfalls auf der Webseite der BMWK-Kampagne
www.energiewechsel.de nachzulesen.
|
BMWK: Informationen zum neuen Qualitätssiegel.
|
BAFA: Infos und FAQ zum Qualitätssiegel
Raumlufttechnik
3.
Neue Kostengliederung für das Bauen im Bestand
"BIB" steht für
die Abkürzung des neuen Verbandes "Bauen im
Bestand e. V.". Die Mitglieder wollen sich dafür
einsetzen, vorhandene Immobilien für eine
Umnutzung weiter zu entwickeln. Die DIN 276
(Kosten im Bauwesen) eigne sich nur ungenügend
für die Erfassung von Bestandskosten. Deshalb
haben sie als Erstes eine Leitlinie zur
Kostengliederung für den Baubestand
veröffentlicht. Diese soll die
Projektentwicklung im Bestand bestmöglich
abdecken. Dabei war es dem Verband wichtig, alle
Besonderheiten im Baubestand zu berücksichtigen
und die BIB 276 der Branche kostenlos zur
Verfügung zu stellen. Diese erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Das Dokument ist
als lernendes Instrument gedacht, das durch die
praktische Anwendung vieler verbessert und
weiterentwickelt wird. Die Kostengruppen nach
BIB 276 umfassen als zweite Gruppe die
Bewirtschaftung und ergänzt die Kostengruppen um
"Unvorhergesehene Bestandsumbaukosten". Dadurch
rücken die Finanzierungskosten als BIB 900
Kostengruppe an letzter Stelle. Sehen Sie sich
den Vorschlag selber an:
|
BIB: Neuer Verband für das Bauen im Bestand
|
Kostenfreie BIB Leitlinie als Leitlinie im
PDF-Format
4.
Lösungsoptionen für Wärmepumpen im Bestand
Der Entwurf für
die GEG-Novelle sieht vor, dass ab 2024 neue
Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren
Energien nutzen. Wärmepumpen spielen dabei eine
wichtige Rolle. Das Kurzgutachten aus dem
Umweltbundesamt schätzt ein, wie die Heizung von
bestehenden Wohngebäuden auf diese Technik
umgestellt werden könnte. Es beschreibt, wie
häufig technische Hemmnisse beim Einbau von
Wärmepumpen in Bestandsgebäude sind und wie sie
sich lösen lassen. Bei rund 80 Prozent der
Wohngebäude seien nur kleine Anpassungen wie
Heizkörpertausch notwendig, um die
Systemtemperaturen dermaßen zu senken, dass
Wärmepumpen effizient arbeiten könnten. Die
Publikation gibt auch weitere Hinweise, wie sich
bauliche Einschränkungen im Baubestand lösen
lassen.
|
Umweltbundesamt: Wärmepumpen im Gebäudebestand
|
Download Ad-hoc-Papier mit Forschungsergebnissen
5.
Weg frei für die digitale Baugenehmigung in BW
Wie sieht es in
Ihrem Bundesland damit aus?
Baden-Württembergs Landesregierung hat eine
neue Plattform für digitale Baugenehmigungen,
das "Virtuelle Bauamt" beschlossen. Die ersten
unteren Baurechtsbehörden könnten noch 2023
Anträge nicht nur digital entgegennehmen,
sondern auch bearbeiten und bekannt geben. Der
Bauantrag fängt jedoch nicht mit der
Antragsstellung an. Darauf weist die
Architektenkammer BW hin. Außer der Gemeinde
müsste eine Vielzahl von Fachbehörden
(Brandschutz, Umwelt, Verkehr usw.) eingebunden
werden. Wichtig wäre deshalb, einen
professionellen Arbeitsablauf aufzusetzen, der
die Kommunikationslogik bereits für den
Vorentwurf abbilde. Eine Art "digitaler
Verfolgung" könnte zudem transparent machen, an
welcher Stelle es hake. "Reale Phänomene"
beispielsweise, dass ein Antrag während langer
Urlaubszeiten liegen bleibe und die
Klärungsprozesse ausbremse, könnten dann nicht
mehr vorkommen.
|
AK BW: Schlechte Noten für den digitalen
Bauantrag
|
Landesregierung BW: Land macht Weg frei für
digitale Baugenehmigung
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