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GEG | Nachrichten | > 02.06.2023

Experten-Newsletter: Gesammelte Hinweise PDF-Format

2. PRAXIS-HILFEN: Förderung, Qualitätssiegel für Lüftungsanlagen, Kosten im Bestand, Bauamt

Foto: © bluedesign - Fotolia.com


Folgende Themen finden Sie jeweils kurz erläutert und können bei Interesse den Links für weitere Informationen folgen. Diese Hinweise finden Sie als PDF-Sammlung und können darin nach Ihren Stichworten recherchieren. Gesammelte Hinweise PDF-Format

Aufzählung

1. Neue KfW-Förderung: Wohneigentum für Familien

Aufzählung

2. Qualitätssiegel für Lüftungs- und Klimaanlagen

Aufzählung

3. Neue Kostengliederung für das Bauen im Bestand

Aufzählung

4. Lösungsoptionen für Wärmepumpen im Baubestand

Aufzählung

5. Weg frei für digitale Baugenehmigungen in BW

Aufzählung

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1. Neue KfW-Förderung: Wohneigentum für Familien

Seit dem 1. Juni 2023 fördert die KfW den Bau und Kauf eines neuen Wohngebäudes im Rahmen des Programms Wohneigentum für Familien“ (300) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Es handelt sich um Förderkredite für klima­freundliche Neubauten. Dies kann die Errichtung eines Gebäudes oder der Erstkauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung betreffen. Als Ersterwerb gilt ein Kauf bis ein Jahr nach der Bauabnahme. Der Kredithöchstbetrag liegt zwischen 140.000 und 240.000 Euro. Das Einkommen des geförderten Haushalts darf maximal 60.000 Euro bei einem Kind betragen – plus 10.000 Euro für jedes Weitere. Weitere Details und Konditionen finden Berater und Interessierte auf den folgenden Webseiten der KfW:
|
KfW: Wohneigentum für Familien, Kreditprogramm 300

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2. Qualitätssiegel für Lüftungs- und Klimaanlagen

Mitte Mai 2023 informierte das Bundeswirtschaftsministerium BMWK, dass Unternehmen und Kommunen neue Klima- und Lüftungsanlagen mit dem „Qualitätssiegel Raumlufttechnik“ zertifizieren lassen könnten. Damit würden besonders effiziente und wirtschaftliche Anlagen ausgewiesen. Das BAFA liefere auf seinen Infoseiten zum Qualitätssiegel ein Einsparbeispiel für ein Institutsgebäude mit Laborlüftung. Letztere verringere die Außenluftvolumenströme in physikalischen Laboren und Nebenflächen auf den tatsächlichen Bedarf. Dadurch senke sie die Kanaldruckregelung, optimiere den laufenden Betrieb und reduziere den Energieverbrauch. Das BAFA informiere auch zu den einzelnen Schritten für die Zertifizierung von energieeffizienten Klima- und Lüftungsanlagen. Welche Vorteile diese für Unternehmen und kommunalen Gebäuden haben und welche Förderprogramme es dafür gibt, sei ebenfalls auf der Webseite der BMWK-Kampagne  www.energiewechsel.de nachzulesen.
|
BMWK: Informationen zum neuen Qualitätssiegel.
| BAFA: Infos und FAQ zum Qualitätssiegel Raumlufttechnik

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3. Neue Kostengliederung für das Bauen im Bestand

"BIB" steht für die Abkürzung des neuen Verbandes "Bauen im Bestand e. V.". Die Mitglieder wollen sich dafür einsetzen, vorhandene Immobilien für eine Umnutzung weiter zu entwickeln. Die DIN 276 (Kosten im Bauwesen) eigne sich nur ungenügend für die Erfassung von Bestandskosten. Deshalb haben sie als Erstes eine Leitlinie zur Kostengliederung für den Baubestand veröffentlicht. Diese soll die Projektentwicklung im Bestand bestmöglich abdecken. Dabei war es dem Verband wichtig, alle Besonderheiten im Baubestand zu berücksichtigen und die BIB 276 der Branche kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Dokument ist als lernendes Instrument gedacht, das durch die praktische Anwendung vieler verbessert und weiterentwickelt wird. Die Kostengruppen nach BIB 276 umfassen als zweite Gruppe die Bewirtschaftung und ergänzt die Kostengruppen um "Unvorhergesehene Bestandsumbaukosten". Dadurch rücken die Finanzierungskosten als BIB 900 Kostengruppe an letzter Stelle. Sehen Sie sich den Vorschlag selber an:
|
BIB: Neuer Verband für das Bauen im Bestand
| Kostenfreie BIB Leitlinie als Leitlinie im PDF-Format

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4. Lösungsoptionen für Wärmepumpen im Bestand

Der Entwurf für die GEG-Novelle sieht vor, dass ab 2024 neue Heizungen einen Mindestanteil an erneuerbaren Energien nutzen. Wärmepumpen spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Kurzgutachten aus dem Umweltbundesamt schätzt ein, wie die Heizung von bestehenden Wohngebäuden auf diese Technik umgestellt werden könnte. Es beschreibt, wie häufig technische Hemmnisse beim Einbau von Wärmepumpen in Bestandsgebäude sind und wie sie sich lösen lassen. Bei rund 80 Prozent der Wohngebäude seien nur kleine Anpassungen wie Heizkörpertausch notwendig, um die Systemtemperaturen dermaßen zu senken, dass Wärmepumpen effizient arbeiten könnten. Die Publikation gibt auch weitere Hinweise, wie sich bauliche Einschränkungen im Baubestand lösen lassen.
|
Umweltbundesamt: Wärmepumpen im Gebäudebestand
| Download Ad-hoc-Papier mit Forschungsergebnissen

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5. Weg frei für die digitale Baugenehmigung in BW

Wie sieht es in Ihrem Bundesland damit aus?
Baden-Württembergs Landesregierung hat eine neue Plattform für digitale Baugenehmigungen, das "Virtuelle Bauamt" beschlossen. Die ersten unteren Baurechtsbehör­den könnten noch 2023 Anträge nicht nur digital entgegennehmen, sondern auch bearbeiten und bekannt geben. Der Bauantrag fängt jedoch nicht mit der Antragsstellung an. Darauf weist die Architektenkammer BW hin. Außer der Gemeinde müsste eine Vielzahl von Fachbehörden (Brandschutz, Umwelt, Verkehr usw.) eingebunden werden. Wichtig wäre deshalb, einen professionellen Arbeitsablauf aufzusetzen, der die Kommunikationslogik bereits für den Vorentwurf abbilde. Eine Art "digitaler Verfolgung" könnte zudem transparent machen, an welcher Stelle es hake. "Reale Phänomene" beispielsweise, dass ein Antrag während langer Urlaubszeiten liegen bleibe und die Klärungsprozesse ausbremse, könnten dann nicht mehr vorkommen.
|
AK BW: Schlechte Noten für den digitalen Bauantrag
| Landesregierung BW: Land macht Weg frei für digitale Baugenehmigung

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Weitere Themen im Experten-Newsletter:

  1. GEG 2024: Ziele, Entwürfe, Debatten und Polit-Theater

  2. PRAXIS: Förderung, Qualitätssiegel, Baukosten, Bauamt

  3. PERSPEKTIVEN: Initiativen, Vorschläge und Ausblicke

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Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart