Kurzinfo:
Die EU-Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde inzwischen
mehrfach grundlegend geändert. Da weitere Änderungen
anstehen, soll diese Richtlinie dieses Jahr neu
gefasst werden. Wir berichten kurz zu dem Vorschlag
der EU-Kommission, zu dem das Europäische Parlament
noch zustimmen soll.
1.
Hintergrund der EPBD-Novelle
Die Überarbeitung
der Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist
Teil des Arbeitsprogrammpakets "Fit
für 55" der Kommission für 2021. Es gibt
die Vision vor, bis 2050 einen emissionsfreien
Gebäudebestand zu erreichen.
Dieser Vorschlag
ist besonders wichtig, da auf Gebäude 40 Prozent
(%) des Energieverbrauchs und 36 % der
energiebezogenen direkten und indirekten
Treibhausgasemissionen entfallen. In der EU
entfallen 80 % der Energie, die Haushalte
verbrauchen, auf Heizung, Kühlung und
Warmwasser. Um Europa widerstandsfähiger zu
machen, müssen EU-Gebäude renoviert werden, um
sie energieeffizienter und weniger abhängig von
fossilen Brennstoffen zu machen. Renovierungen
sehen die EU-Gremien als Schlüssel zur
Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden,
zur Reduzierung von Emissionen und zur Senkung
der Energiekosten.
2.
Inhalt des Entwurfes
Der Vorschlag
zielt darauf ab, die Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie
2018) zu überarbeiten. Ziel ist die
Treibhausgasemissionen und den
Endenergieverbrauch von Gebäuden bis 2030 zu
reduzieren und eine langfristige Vision für
Gebäude in Richtung einer EU-weiten
Klimaneutralität bis 2050 festzulegen. Zu den
spezifischen Zielen des Vorschlags gehören, die
Rate und Tiefe von Gebäuderenovierungen zu
erhöhen und die Informationen über die
Gesamtenergieeffizienz und Nachhaltigkeit von
Gebäuden zu verbessern.
3. Die
Vision: bis 2050 emissionsfreier Baubestand
Emissionsfreier
Gebäudebestand: Die novellierte
EU-Richtlinie soll die Vision festlegen, bis
2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu
erreichen. Auch soll sie eine neue ergänzende
Kohlenstoffmetrik berücksichtigen, um
Entscheidungen auf dekarbonisierte Lösungen
auszurichten.
Eine neue Definition von emissionsfreiem
Gebäude: Diese soll die EU-Richtlinie
einführen, um ein Gebäude mit einer sehr hohen
Gesamtenergieeffizienz im Einklang mit dem
Grundsatz "Energieeffizienz hat Vorrang" zu
definieren. Diese Gebäude nur noch eine sehr
geringe Menge an Energie benötigen, die
vollständig durch Energie aus erneuerbaren
Quellen gedeckt wird. Dies kann auf Gebäude-
oder Bezirks- oder Gemeindeebene erfolgen,
sofern dies technisch machbar ist. Insbesondere
sollen Lösungen vor Ort, aus einer Gemeinde mit
erneuerbarer Energien oder aus Abwärme von einem
Fernwärme- und -kühlsystem bevorzugt werden.
4.
Gebäudestandards: Neubau und Bestand
Neubaustandard:
Für Neubauten schlägt die Kommission vor,
dass ab 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein
sollen. Alle neuen öffentlichen Gebäude sollen
bereits ab 2027 emissionsfrei sein.
Baubestand-Standard: Für bestehende Gebäude
schlägt der Entwurf neue EU-weite
Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz
vor. Diese sollen vorschreiben, dass die
leistungsschwächsten 15 % des Gebäudebestands in
jedem Mitgliedstaat bis 2027 von mindestens
der Energieeffizienzklasse G auf Klasse F für
Nicht- Wohngebäude und bis 2030 für Wohngebäude
saniert werden.
Nationale Gebäuderenovierungspläne: Diese
wurden früher als "langfristige
Renovierungsstrategien" bezeichnet, sollen
einsatzfähiger werden. Jeder Mitgliedstaat
sollte einen nationalen Gebäuderenovierungsplan
entwickeln, um sicherzustellen, dass der
nationale Bestand an öffentlichen und privaten
Wohn- und Nichtwohngebäuden bis 2050 in einen
hochgradig energieeffizienten und
dekarbonisierten Gebäudebestand umgewandelt
wird. Ziel ist, bestehende Gebäude umzubauen in
emissionsfreie Gebäude. Die nationalen
Gebäuderenovierungspläne sollten vollständig in
die nationalen Energie- und Klimapläne
integriert werden.
Gesamtenergieeffizienz berechnen: Die
Methodik zur Berechnung der
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird
aktualisiert, um die mögliche Nutzung des
gemessenen Energieverbrauchs zur Berechnung der
Gesamtenergieeffizienz zu verdeutlichen und die
Korrektheit der berechneten Energienutzung zu
überprüfen.
Gesamtenergieeffizienz-Standard: Die
Festlegung von Mindestanforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz wird geändert. Die
bisherigen Ausnahme-Gebäude sollen an den
technischen Fortschritt angepasst werden. Ihre
Gesamtenergieeffizienz soll verbessert werden,
ohne ihren technischen Charakter und ihr
Erscheinungsbild zu verändern.
Sanierungspässe: Die Einführung
freiwilliger Sanierungspässe sollten
Hausbesitzern ein Instrument an die Hand geben,
um eine stufenweise Sanierung hin zu
Null-Emissionen und die entsprechende Planung zu
erleichtern. Die Mitgliedstaaten sollten auf der
Grundlage des von der Kommission bis Ende 2024
zu entwickelnden gemeinsamen Rahmens ein System
für Renovierungspässe einführen.
Günstige Rahmenbedingungen: Die
Bereitstellung strengerer Bestimmungen zur
Beseitigung von Hindernissen für die Renovierung
und zur Mobilisierung finanziellen Anreize
sollten mit so genannten "One-Stop-Shops" -
siehe
Erklärung des Bundeszentralamtes für Steuern
- beseitigt werden. Diese steuerlichen
Regelungen sollen allen Interessengruppen des
Gebäudeökosystems zugänglich sein. Die
EU-Kommission hofft, dass dadurch alle
Hindernisse für die Gebäuderenovierung, nicht
nur die Kosten, beseitigt werden. Auch sollend
die Mitgliedstaaten eine angemessene Ausbildung
fördern. Ab 2027 sollten sie keine finanziellen
Anreize mehr für die Installation fossiler
Heizkessel gewähren. Die Mitgliedstaaten hätten
die rechtliche Möglichkeit, die Verwendung
fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.
5.
Energieausweise: Zuverlässig und digital
Verbesserungen
zum Energieausweis: Zuverlässigkeit,
Qualität und Digitalisierung von
Energieausweisen würden erhöht, erhoffen sich
die EU-Gremien. Die Pflicht zum Besitz eines
Ausweises über die Gesamtenergieeffizienz würde
auf Gebäude ausgeweitet, die einer größeren
Renovierung unterzogen werden, auf Gebäude,
deren Mietverträge verlängert werden, und auf
alle öffentlichen Gebäude. Auch zum Kauf oder
zur Miete angebotene Gebäude müssten über ein
Zertifikat verfügen. Bis 2025 sollen alle
Ausweise auf einer harmonisierten Skala von A
bis G basieren. Lesen Sie unsere Bericht zu
Energieausweisen:
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Energieausweis:
Ausblick auf die EU-Vorgaben
Entwurf der Novelle der EU-Richtlinie bekannt
6.
Förderung, E-Mobilität und Revisionsklausel
Förderung:
Die Mitgliedstaaten sollten finanzielle
Unterstützung bereitstellen, um Energiearmut zu
lindern und den sozialen Wohnungsbau zu
unterstützen. Auch sollten sie die Mieter vor
unverhältnismäßig hohen Mieten nach der
Renovierung schützen.
E-Mobilität: Die Vorverkabelung sollte
zur Norm für alle Neubauten und Gebäude werden,
die einer größeren Renovierung unterzogen
werden. Die Einführung von Ladepunkten in neuen
und renovierten Bürogebäuden sollte insbesondere
verstärkt werden. Es sollen auch verpflichtende
Fahrradabstellplätze in Neubauten und Gebäuden,
die einer größeren Renovierung unterzogen
werden, eingeführt.
Revisionsklausel: Der Vorschlag sieht als
Datum für die nächste Überprüfung spätestens
Ende 2027 vor. Die EU-Kommission wird prüfen, ob
Maßnahmen im Rahmen des EU-Rechts,
einschließlich der CO2-Bepreisung,
ausreichende Verbesserungen bringen werden, um
bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten,
emissionsfreien Gebäudebestand zu schaffen, oder
ob weitere verbindliche Maßnahmen auf
Unionsebene wie eine strengere
Mindestenergieeffizienz eingeführt werden
müssen.
|Quelle
in Englisch: Energy performance of buildings
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