Kurzinfo:
Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden.
Dafür hat die EU-Kommission ihre Ziele zur Minderung
der Treibhausgasemissionen bis 2030 angepasst.
Im Vergleich zu 1990 müssten die Emissionen in der EU
bis 2030 um 55 Prozent sinken. Die Bundesregierung
hat das
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in diesem Sinne
novelliert. Parallel dazu hat sie auch den
"Klimapakt Deutschland" beschlossen, um
die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Der Pakt
umfasst auch die Maßnahmen
des "Klimaschutz-Sofortprogramms 2022".
Diese betreffen
auch Gebäudebereich. Inzwischen ist der Entwurf
bekannt geworden. Wir haben für Sie die wichtigsten
Aspekte kurz zusammengefasst:
1.
GEG: Neubaustandard bereits ab 2023 anheben
Das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) sieht im
§ 9 (Überprüfung
der Anforderungen an zu errichtende und
bestehende Gebäude) vor, dass die
zuständigen Bundesministerien BMWi und BMI im
Jahr 2023 die Anforderungen für Neubau und
Bestand überprüfen. Die wichtigsten Absichten im
Rahmen des
"Klimaschutz
Sofortprogramms 2022" kurzgefasst:
-
GEG-Überprüfung:
Die zuständigen Bundesministerien überprüfen
das GEG bereits im Jahr 2022.
-
GEG-Erneuerung:
Die zuständigen Gremien nutzen diesen Anlass für
eine grundsätzliche
Novelle des Gesetzes nutzen.
-
GEG-Anforderungen: Die Systematik der
Anforderungen des
GEG und das Wirtschaftlichkeitsgebot werden im
Hinblick auf Klimafolgekosten modernisiert.
-
GEG-Neubaustandard:
Der
bisherige Förderstandard Effizienzhaus EH-55
wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle
Gebäude. Ab 2025 wird der EH-40-Standard für
Neubau Pflicht.
-
EE-Pflichten
Neubau: Alle Neubauten müssen auch
Photovoltaik PV-Anlagen bzw. thermische
Solaranlagen nutzen.
-
Anforderungen
im Bestand: Um die Ziele des Klimaschutzes zu
erreichen wird die GEG-Novelle auch wirksame
Mindesteffizienzanforderungen an Bestandsgebäude
umfassen.
-
EE-Pflichten
Bestand: Bei größeren Dachsanierungen wird
auch eine PV- bzw. Solarthermie-Installationspflicht
eingeführt.
2.
Förderprogramm Wärmepumpe bereits ab 2021
Die
Bundesregierung sieht in elektrischen
Wärmepumpen die wichtigste,
zukunftsfähige Wärmetechnologie im
Gebäudebestand. Deshalb will der Bund diese
Technik in den nächsten Jahren bis 2025
verstärkt fördern. Der nationale CO2-Preis für Wärme
wird steigen. Es ist beabsichtigt, dass der Strompreis
sinkt. Diese Konstellation soll in der Vision
des Bundes
die langfristigen wirtschaftlichen und
ökologischen Vorteile der Wärmepumpen für Eigentümer
zunehmend verdeutlichen.
Kurzfristig
gesehen, würden konventionelle Wärmeerzeuger
heute oft
noch vorteilhaft erscheinen. Dieses läge daran,
dass sie mit geringeren
Investitionskosten verbunden sind. Das
Förderprogramm soll die Differenz der
Investitionskosten für Wärmepumpen gegenüber
konventionellen Wärmeerzeugern ausgleichen. Eine zusätzliche, befristete
BEG-Prämienförderung
soll diese Rolle übernehmen. Der Bund hofft,
dass dadurch diese
Schlüsseltechnologie für Eigentümer attraktiver
wird. Die Prämie soll an die Förderung für einen
Sanierungsfahrplan (SFP) für das Gebäude
anknüpfen. Davon sollen auch die Hersteller von
Wärmepumpen profitieren, sowie Energieberater
und Handwerker. Die Wohnungswirtschaft könnte
dadurch mehr Praxiserfahrungen mit dieser
Technologie sammeln.
Diese Maßnahme soll der Bund
möglichst noch in diesem Jahr einführen und bis
Ende 2025 befristen.
3.
BEG: Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude
Das neue
BEG-Förderprogramm hat 2021 ein wahre
Antragsflut ausgelöst. Deshalb müssten die Haushaltsmittel in 2022 und 2023
dafür deutlich steigen. Das
Klimaschutz-Sofortprogramm sieht folgende
Fördermaßnahmen vor:
-
Förderstandards
entfallen: Die
bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im
Bestand sollen entfallen.
-
Förderanstieg
Gebäude: Die Förderung soll die folgenden
Pakete stärken: EE- (erneuerbare Energie), NH-
(Nachhaltigkeit) und Plus-Pakete.
-
Förderanstieg
Bausubstanz: Der Fördersatz für
Dämmmaßnahmen soll in der Bundesförderung
Energieeffiziente Gebäude (BEG) um 10
Prozentpunkte steigen.
-
Förderstopp
2023: Der Bund fördert ab ab
2023 keine fossilen Heizungen mehr.
Die "Renewable ready"-Förderung (übersetzt:
"bereit für erneuerbare") läuft auch spätestens
2023 aus.
-
Steigende
Hybridförderung: Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen
soll ab 2025 auf mindestens 55 Prozent steigen.
-
Fördersenkung
Biomassekessel: Die Fördersätze für Biomassekessel
sollen im Verhältnis zu anderen erneuerbaren
Lösungen sinken, um Fehlanreize in diesem
Bereich zu vermeiden.
4.
Weiterbildung und Energieberatung wird gefördert
Der
Umbau des Gebäudebestands wird neue
Kompetenzen und Fähigkeiten von Energieberatern,
Planern und Handwerkern erfordern. Daher sieht
der Klimapakt folgende Sofort-Maßnahmen in
diesem Bereich vor:
-
Weiterbildungsförderung:
Der Bund will zusätzliche Aus- und
Weiterbildungen für Effizienzexperten und
Handwerker fördern.
-
Sanierungsfahrplan: Beratungsinstrumente
wie der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP)
will der Bund stärken. Auch wird überlegt, wie
man individuelle Sanierungsfahrpläne bei
gleichzeitiger Förderung verpflichtend
vorschreiben könnte. Diese
Maßnahme soll spätestens im Jahr 2022
eingeführt werden.
-
Beratung:
Auch weitere Beratungsangebote will der Bund
stärken.
5.
Kosten aus der CO2-Bepreisung werden
aufgeteilt
Der beschlossene
Klimapakt sieht vor, dass sich Vermieter und
Mieter die Kosten des
nationalen CO2-Preises zu je 50
Prozent teilen. Bisher müssen die Mieter diese
Kosten alleine tragen, obwohl sie über die Art
der Heizung und den energetischen Zustand des
Gebäudes nicht mitbestimmen.
Diese neue
Aufteilung der Kosten soll Mieter zu einem
energieeffizienten Verhalten und Vermieter
zu Investitionen in klimaschonende
Heizungssysteme bzw. energetische Sanierung des
Gebäudes anregen. Für diese Änderung der
Gesetzeslagen müssten jedoch zunächst etliche
Regelungen novelliert werden: das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das
Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), das
GEG sowie die Verordnungen für Heiz- und Betriebskosten.
Lesen Sie dazu auch über das Klimaschutz-Sofortprogramm des Bundes
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