Kurzinfo:
Die EU soll bis 2050 klimaneutral werden. Dafür wäre
es nötig, dass die Netto-Treibhausgasemissionen
schrittweise deutlicher sinken. Im Vergleich zu 1990 müssten es
bis 2030 mindestens 55 Prozent weniger sein. Bisher
waren nur 40 Prozent angestrebt. Die Europäische
Kommission will dafür den Einsatz erneuerbarer
Energien in den Mitgliedsländern verstärken. Wir
berichten für Sie kurz und bündig:
1. Novelle:
EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien
Die Europäische
Kommission hat die Richtlinie über erneuerbare
Energien. Am 14. Juli 2021 hat sie ihren
Vorschlag veröffentlicht. Er gehört zum Paket "Delivery on the European Green Deal"
- übersetzt: "Lieferung im Rahmen des Grünen
Abkommens". Damit will die
Kommission die Einführung erneuerbarer Energien
in der EU beschleunigen. Dies soll einen
entscheidenden Beitrag zu dem Ziel leisten, die
Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um
mindestens 55 Prozent zu senken. Das Endziel ist die
Klimaneutralität bis 2050.
Aufbauend auf der
Richtlinie 2018/2001/EU erhöht
der Vorschlag das derzeitige EU-Ziel von
"mindestens 32 Prozent" erneuerbarer Energiequellen im
Gesamtenergiemix bis 2030 auf mindestens 40
Prozent.
Dies entspricht einer Verdoppelung des derzeitigen Anteils
erneuerbarer Energien von 19,7 Prozent in
nur einem Jahrzehnt.
Außerdem wird ein umfassender Rahmen für den
Einsatz erneuerbarer Energien in allen
Wirtschaftssektoren im Einklang mit der Vision
der Kommission für das integrierte Energiesystem
der Zukunft festgelegt. Diese Überarbeitung
konzentriert sich auf Sektoren, in denen die
Integration erneuerbarer Energien bisher
langsamer vorangekommen ist. Dazu gehören Verkehr,
Gebäude und Industrie.
Einige dieser
Maßnahmen haben die Form zusätzlicher Ziele.
Andere sollen Verwaltungsverfahren vereinfachen
und Engpässe im Rahmen der geltenden
Vorschriften glätten. Sie sollen
Genehmigungsverfahren beschleunigen. Der
Vorschlag zielt darauf ab, die Energiesysteme
der EU flexibler zu gestalten. Auch sollen sie
erneuerbare Energien leichter in das Netz
einbinden. Damit sollen Fernwärme, Wärmepumpen,
Hausbatterien und Elektrofahrzeuge ihr Potenzial
besser ausschöpfen können.
Wie läuft es
weiter? Zusammen mit dem Rest des
zeitgleichen Pakets – überarbeitete EU-Vorschriften zu
Energieeffizienz, Energiebesteuerung,
Emissionshandel und Verkehr – geht der
Vorschlag zunächst an den Rat und das
Europäische Parlament.
Bild 2:
Kadri Simson, EU-Energiekommissarin,
Estland, betonte
zur Vorstellung des Vorschlags für eine Novelle: "Die Überarbeitung
der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist ein
wesentlicher Bestandteil des heutigen Pakets,
das festlegt, wie wir die Emissionen bis 2030 um
55 Prozent reduzieren wollen. Bis 2050 muss der
Großteil unserer Energie aus erneuerbaren
Quellen stammen. Die Planung und der Bau einer
Energieinfrastruktur brauchen Zeit. Um also bis
Mitte des Jahrhunderts netto null zu erreichen,
brauchen wir bereits in diesem Jahrzehnt eine
beispiellose Transformation."
Die stetige Entwicklung der erneuerbaren
Energien der letzten Jahre und Jahrzehnte müsse
zu einer Revolution werden. Erneuerbarer Strom
sei mittlerweile vielerorts die günstigste
Variante. Und oft seien es europäische
Unternehmen und europäische Technologien, die
diesen grünen Strom lieferten. Indem wir unser
Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 auf 40
Prozent
anheben würden, förderten wir nicht nur eine sauberere
und billigere Energieerzeugung, sondern stärkten
auch einen Wirtschaftssektor mit bemerkenswertem
Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen,
Wachstum und Handel.
Der EU-Vorschlag ziele darauf ab, den
Aufstieg der erneuerbaren Energien weiter zu
beschleunigen. Dafür biete er zusätzliche Anreize für
Verbesserungen, wenn der Fortschritt
langsam sei, etwa bei Gebäuden oder im Verkehr.
Er führe jedoch auch eine größere Flexibilität in unserem
Energiesystem ein. Diese würde dazu dienen,
neue Technologien wie erneuerbaren Wasserstoff
zu erleichtern und die erneuerbaren Offshore-Energien
reibungslos in
das Netz zu integrieren.
3. Das Fit for 55-Paket: Auf einen Blick
Das Fit for
55-Paket besteht aus einer Reihe miteinander
verbundener Vorschläge, die alle auf das gleiche
Ziel hinwirken wollen. Sie sollen einen fairen,
wettbewerbsfähigen und grünen Übergang bis 2030
und darüber hinaus gewährleisten. Wo möglich
werden bestehende Rechtsvorschriften aus Sicht
der EU-Kommission ehrgeiziger gestaltet und bei
Bedarf werden neue Vorschläge auf den Tisch
gelegt. Insgesamt soll das das Paket acht
bestehende Rechtsvorschriften stärken und stellt
fünf neue Initiativen in verschiedenen
Politikbereichen und Wirtschaftssektoren vor:
Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr,
Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft.
Hinter den Vorschlägen steht eine Analyse der Folgenabschätzung, die die Verflechtung des
Gesamtpakets berücksichtigt. Die Analyse zeige,
dass eine übermäßige Abhängigkeit von einer
verstärkten Regulierungspolitik zu unnötig hohen
wirtschaftlichen Belastungen führen würde,
während die CO2-Bepreisung allein
anhaltendes Marktversagen und nicht
marktwirtschaftliche Hindernisse nicht
überwinden würde. Der gewählte Politik-Mix soll
eine sorgfältige Balance zwischen
Preisgestaltung, Zielvorgaben, Standards und
Fördermaßnahmen gestalten.
Preisgestaltung
• Stärkeres Emissionshandelssystem auch im
Luftverkehr
• Ausweitung des Emissionshandels auf
Seeverkehr, Straßenverkehr und Gebäude
• Aktualisierte Energiebesteuerungsrichtlinie
• Neuer Mechanismus zur Anpassung der
Kohlenstoffgrenzen
Ziele
• Aktualisierte Lastenteilungsverordnung
• Aktualisierte Verordnung über Änderungen der
Landnutzung und Forstwirtschaft
• Aktualisierte Richtlinie über erneuerbare
Energien
• Aktualisierte Energieeffizienzrichtlinie
Regeln
• Strengere CO2-Leistung für Autos
und Transporter
• Neue Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
• ReFuelEU: Nachhaltigere Flugkraftstoffe
• FuelEU: Sauberere Schiffskraftstoffe
Fördermaßnahmen
Diese umfassen die Nutzung von Einnahmen und
Vorschriften zur Förderung von Innovation, zum
Aufbau von Solidarität und zur Minderung der
Auswirkungen für die Schwachen, insbesondere
durch den neuen Fonds für soziales Klima und
erweiterte Modernisierungs- und
Innovationsfonds.
4. Die EU-Ziele für
die einzelnen Bereiche
Die EU-Kommission
hat - nach eigenen Angaben - die Folgen
ausführlich abgeschätzt und eine öffentliche
Anhörung und Beratung durchgeführt. Der Vorschlag
der EU-Kommission definiere neue Ziele auf
nationaler Ebene für die Mitgliedsstaaten. Sie
sollten in den einzelnen Bereichen folgende Veränderungen
erzielen:
-
Gebäude:
Einen neuen Maßstab für die Nutzung erneuerbarer
Energien definieren. Bis 2030 müssten 49 Prozent
der in Gebäuden genutzten Energien aus
erneuerbaren Quellen stammen.
-
Industrie:
Einen neuen Maßstab einführen, für einen jährlichen Anstieg
der Nutzung erneuerbarer Energien um 1,1
Prozent.
-
Heizung und
Kühlung: Die bereits bestehende,
unverbindliche jährliche Erhöhung um 1,1
Prozentpunkte für die Mitgliedstaaten werde
verbindlich. Zusätzlich würden spezifische, unverbindliche nationalen Aufstockungen
eingeführt.
-
Fernwärme und
Fernkälte: Aktuell gälte für die Nutzung
erneuerbarer Energien ein unverbindlicher
Anstieg um 1 Prozent. Die Novelle verdoppele
diesen Wert und schlage einen ebenso indikativen
Anstieg von 2,1 Prozentpunkte pro Jahr vor.
5. Der Grüne Deal
der EU für den Gebäudebereich
Unter dem Motto "Renovierung von
Gebäuden für einen grüneren Lebensstil"
betont die EU-Kommission, dass die energetische
Sanierung unserer Bauwerke
Energie einspart, die Menschen darin vor extremer Hitze oder Kälte
schützt und nicht zuletzt die Energiearmut
bekämpft.
Der neue Sozialklimafond soll
diejenigen EU-Bürger
unterstützen, die am stärksten von Energie- oder
Mobilitätsarmut betroffen oder bedroht sind. Er
soll dazu beitragen, die Kosten für diejenigen
zu senken, die am stärksten von Veränderungen
betroffen sind. Der neue Sozialklimafond soll sicherstellen,
dass der Übergang fair ist und niemand
zurückbleibt.
Dieser Sozialklimafond soll 72,2 Milliarden Euro über einen Zeitraum
von 7 Jahren für die Renovierung von Gebäuden
bereitstellen. Weiterhin soll er den Zugang zu
emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität
oder sogar für Einkommensbeihilfen genutzt
werden.
Parallel zu Wohnungen müssen auch öffentliche Gebäude
saniert werden, um mehr erneuerbare Energien zu
nutzen und energieeffizienter zu sein.
Dazu sollten folgende Aktionen führen:
-
Sanierungsquote: Die Kommission schlägt vor, von den Mitgliedstaaten
zu fordern, jährlich
mindestens 3 Prozent der Gesamtgrundfläche aller
öffentlichen Gebäude zu renovieren.
-
EE-Nutzungspflicht: Die Kommission schlägt
vor einen Maßstab von 49
Prozent erneuerbarer Energien
in Gebäuden bis 2030 setzen. Auch sollten die
Mitgliedstaaten die Nutzung
erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen bis
2030 um jährlich +1,1 Prozentpunkte erhöhen.
6.
Dokumente zum Paket "Fit for 55" in Englisch
Lesen Sie dazu weiter: Wie reagieren die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft
auf diese Absichten der EU-Gremien?
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