Bei einer
Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah-
oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist, kann die
Pflicht nach
§ 61 hinsichtlich der Verringerung und
Abschaltung der Wärmezufuhr auch ohne entsprechende
Einrichtung in der Haus- und Kundenanlage dadurch
erfüllt werden, dass die Vorlauftemperatur des Nah-
oder Fernwärmenetzes in Abhängigkeit von der
Außentemperatur und der Zeit durch eine
entsprechende Einrichtung in der zentralen
Erzeugungsanlage geregelt wird.
Diese Praxisbeispiele
könnten Sie auch interessieren:
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|