Abschnitt 1:
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
bestehender Anlagen
Unterabschnitt
1: Veränderungsverbot
§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende
Rechtsvorschriften
Unterabschnitt 2: Betreiberpflichten
§ 58 Betriebsbereitschaft
§ 59 Sachgerechte Bedienung
§ 60 Wartung und Instandhaltung
Abschnitt 2: Einbau und Ersatz
Unterabschnitt
1: Verteilungseinrichtungen und
Warmwasseranlagen
§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr
sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe
§ 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine
Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist
§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur
§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Unterabschnitt 2: Klimaanlagen und sonstige Anlagen
der Raumlufttechnik
§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung
§ 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung
§ 67 Regelung der Volumenströme
§ 68 Wärmerückgewinnung
Unterabschnitt 3: Wärmedämmung von Rohrleitungen und
Armaturen
§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie
Armaturen
§ 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie
Armaturen
Unterabschnitt 4: Nachrüstung bei
heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für
Heizkessel
§ 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und
Warmwasserleitungen
§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen
§ 73 Ausnahme
Abschnitt 3: Energetische Inspektion von
Klimaanlagen
§ 74 Betreiberpflicht
§ 75 Durchführung und Umfang der Inspektion
§ 76 Zeitpunkt der Inspektion
§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals
§ 78 Inspektionsbericht; Registriernummern
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