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Kurzinfo: Im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011)
umfasste die Anlage (Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und
Ersatzmaßnahmen) unter III. (Geothermie und Umweltwärme) eine ganze Reihe von
Anforderungen an die eingesetzten Wärmepumpen (beispielsweise bei Luft-Wasser
Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,5. Im neuen
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) sind im § 37 (Nutzung von Geothermie oder
Umweltwärme) keine der dazumal aufgeführten Anforderungen mehr zu finden. Es
stellt sich die Frage, welche Anforderungen im Rahmen des GEG bezüglich der
Pflicht erneuerbare Energien mittels Wärmepumpen zu nutzen gelten und inwiefern
die CE-Kennzeichnung und EU-Ökodesign-Richtlinie in diesem Zusammenhang eine
Rolle spielen.
Fragen: Welche Anforderungen müssen
Wärmepumpen nach GEG erfüllen im Zusammenhang mit der Pflicht anteilig
erneuerbare Energien durch Geothermie oder Umweltwärme zu nutzen? Welche Rolle
spielen die CE-Kennzeichnung und EU-Ökodesign-Richtlinie in diesem Zusammenhang?
Antwort:
08.11.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG-Anforderungen
an die Energieeffizienz von Wärmepumpen bei Nutzung erneuerbarer
Energien
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Aspekte:
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