.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Gebäude, erbaut Ende der 50er Jahre. Dieser Bestandsbau wird über
ein Fernwärmenetz beheizt. Die Vorlauftemperatur des Wärmeverteilnetzes im
Gebäude wird nur über die Temperatur des Fernwärmenetzes beeinflusst. Diese
schwankt über das Jahr verteilt, wegen des Bedarfs an Warmwasser zusätzlich zur
Heizung im Gebäude. Zwischenzeitlich wurden die Außenwände des Bestandsbaus
zusätzlich gedämmt. Die Vorlauftemperatur der Heizung wurde jedoch nicht
geändert. Es stellt sich die Frage, ob der Eigentümer des Gebäudes laut aktuelle
geltendem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) die Heizung mit einer
nachgeschalteten, außentemperaturabhängigen Regelung versehen muss.
Fragen: Fordert das GEG 2020 oder die
vorhergeltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) die Heizung des
Praxisbeispiels mit einer nachgeschalteten, außentemperaturabhängigen Regelung
zu versehen?
Antwort:
13.09.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG-Pflichten
zur Heizungsregelung: Die Außenwände eines 50er-Jahre-Gebäudes
wurden gedämmt und die Vorlauftemperatur der Fernwärme nicht
geändert
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, bestehendes, Gebäude, Bestand,
Baubestand, Sanierung, saniert, Dämmung, gedämmt, Außenwand,
Außenwände, 50-er, Jahre, Fernheizung, keine, Regelung, Pflicht,
nachrüsten, Nachrüstpflicht,
Wollen Sie auf dem
Laufenden bleiben?
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|