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EnSikuMaV und EnSimiMaV

EnSikuMaV und EnSimiMaV | > Überblick

Verordnungen zur Sicherung der Energie-
versorgung über kurz- und mittelfristige Maßnahmen (EnSikuMaV und EnSimiMaV)


© Foto: M. Tuschinski



+ 25.01.2023
+ Praxishilfe: EnSikuMaV - Energiesparen im Winter 2022 / 2023: Winterregelung - kurzfristige Maßahmen -
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - abgekürzt: EnSikuMaV) betrifft private Haushalte, öffentliche Nichtwohnbauten und Unternehmen. Sie gilt vom 1. Sept. 2022 bis 28. Feb. 2023. Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer Übersicht.
|
Überblick EnSikuMaV: Regelungen und Betroffene
| EnSikuMaV Verordnung: HTML-Format, PDF-Format
 

+ 25.01.2023
+ Praxis-Dialog:  Begründung der Geltungsdauer der beiden neuen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen.
§ 5 EnSimiMaV lautet: "Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2024 außer Kraft." In der Begründung der Bundesregierung zu § 5 EnSimiMaV (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) heißt es auf Seite 20: "Die Geltungsdauer der Verordnung ist aufgrund der Ermächtigungsgrundlage nach § 30 Absatz 5 Satz 1 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) auf die Laufzeit von zwei Jahren begrenzt. Sie tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und am 30. September 2024 außer Kraft." Doch in § 30 Absatz 5 EnSiG (Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls; Verordnungsermächtigung) kann man nichts dazu finden. 
Es stellt sich die Frage welche Erklärung es für diese Situation gibt.
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Praxis-Dialog:  Begründung der Geltungsdauer der beiden neuen Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurz- und mittelfristig wirksame Maßnahmen

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart