Kurzinfo:
Diese "energetischen Gebäudeausweise" gelten
auch gemäß GEG 2020 zehn Jahre lang. Eigentümer
benötigen diese als Information für potenzielle
Käufer und Neumieter. Behördenbauten und
privatwirtschaftlich genutzte Gebäude mit regem
Publikumsverkehr hängen ihre Energieausweise für die
Besucher aus. Wer benötigt einen neuen Ausweis? Überblick und Links zu
folgenden Aspekten:
Wer als
Eigentümer, bzw. Bauherr ein neues Gebäude
errichtet, muss sicherstellen, dass ihm
unverzüglich nach Fertigstellung ein
Energieausweis ausgestellt wird. Den Ausweis
erstellt der Aussteller auf der Grundlage der
Eigenschaften des fertiggestellten Neubaus.
Dies schreibt das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) im
§ 80 (Ausstellung und Verwendung von
Energieausweisen) Absatz (1) vor. Der
Bauherr, bzw. Eigentümer muss dafür sorgen, dass
ihm der Energieausweis als Original oder Kopie
übergeben wird.
Doch wann genau
gilt ein zu errichtendes Gebäude im Sinne des
GEG 2020 als "fertiggestellt", so dass die
Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises
greift? Wenn der Verputz beispielsweise noch
nicht aufgetragen ist, berücksichtigt der
Aussteller diese Tatsache wenn er den
Energieausweis berechnet?
Unser GEG-Experte
Dominik Krause, Rechtanwalt in der Kanzlei Dr.
Monnerjahn und Hirt Rechtsanwälte und Notar in
Bremen, antwortet ausführlich auf diese Fragen.
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GEG-Praxisdialog: Energieausweis für
fertiggestellten Neubau: Fertiggestellte Neubau
definieren

Auch Eigentümer,
die die Außenhülle ihres Bestandbaus sanieren,
benötigen unter Umständen einen neuen
Energieausweis. Folgende Voraussetzungen führen
zur Ausweis-Pflicht:
1.
Bauteil-Nachweis: Hier zeigt der Fachmann
auf, dass die geänderten Außenbauteile, die
Wärmeschutz-Anforderungen des Gesetzes erfüllen.
Dies regelt das Gesetz in
§ 48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude
bei Änderung). Die
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der
Außenbauteile dürfen nicht die zulässigen
höchstwerte in
GEG, Anlage 7 (Höchstwerte der
Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen
bei Änderung an bestehenden Gebäuden)
übersteigen.
2.
Gebäude-Nachweis: Hier zeigt der Fachmann
auf, dass das gesamte geänderte Gebäude die
Anforderungen des GEG erfüllt. Diese regelt das
Gesetz in
§ 50 (Energetische Bewertung eines bestehenden
Gebäudes).
Energieausweis-Pflicht: Hat der Fachmann den
Nachweis anhand des gesamten geänderten Gebäudes
geführt? Wurde die Außenhülle des Gebäudes im
Sinne des
§ 48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude
bei Änderung) geändert? Dann ist ein neuer
Bedarfsausweis fällig. Der Aussteller erstellt
des Ausweis aufgrund der energetischen
Eigenschaften des gesamten, geänderten Gebäudes.

Ein Eigentümer
benötigt einen gültigen Energieausweis für
folgende Absichten:
-
Ein mit einem
Gebäude bebautes Grundstück verkaufen.
-
Eine Wohnung
oder ein sonstiges Teileigentum eines
Gebäudes verkaufen.
-
Das
Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück
begründen oder übertragen.
-
Eine Wohnung
oder eine sonstige selbstständige
Nutzungseinheit in einem Gebäude vermieten,
verpachten oder verleasen.
Wenn der
Eigentümer keinen gültigen Energieausweis
vorliegen hat, muss er einen Aussteller
beauftragen und einen neuen Ausweis ausstellen
lassen. Bei größeren Gebäude, wie
Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude usw. nimmt die
Gebäudeverwaltung diese Aufgabe wahr.

Es gibt jedoch
auch etliche Situationen, in denen ein
Energieausweis NICHT verpflichtend ist.
Kleine Gebäude:
Diese definiert das GEG 2020 als "Gebäude mit
nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche". Für
diese gelten die Anforderungen des Gesetzen
bezüglich des Energieausweis NICHT.
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GEG
2020: Teil 5 Energieausweise
Zwangsversteigerung: Zu diesem
Praxisbeispiel erhielten wir über die Jahre
häufig anfragen. Ein Haus oder ein anderes
Gebäude soll zwangsversteigert werden. Muss zu
diesem Zweck ein Energieausweis ausgestellt
werden? Nein, das Gebäudeenergiegesetz schreibt
dies nicht vor. Es listet als Anlässe den
Verkauf, die Neuvermietung, Neuverpachtung oder
neuen Leasingvertrag für einen Teil oder ein
gesamtes Gebäude. Die Zwangsversteigerung ist
nicht als Tatbestand aufgeführt, der es
notwendig macht einen Energieausweis
auszustellen. Zwangsversteigerungen fallen unter
das spezielle "Gesetz
über die Zwangsversteigerung und die
Zwangsverwaltung". Dieses wurde zuletzt am
22. Dezember 2020 geändert.
Baudenkmäler:
Diese definiert das Gesetz als "ein nach
Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine nach
Landesrecht geschützte Gebäudemehrheit". Wird
solch ein Gebäude teilweise oder ganz verkauft,
neu vermietet oder verleast, schreibt das Gesetz
keinen Energieausweis vor.
Jedoch Achtung: Sollte der Eigentümer es
sanieren oder sonstwie ändern lassen - wie unter
Nummer 2 weiter oben - so ist recht wohl ein
Bedarfsausweis für das gesamte geänderte Gebäude
auszustellen. Dies regelt das
GEG in § 79 Grundsätze des Energieausweises,
Absatz (4).
Abrissgebäude:
Soll ein Bestandsgebäude zum Abriss verkauft
werden? Der Verkäufer muss den den potenziellen
Käufern keinen Energieausweis auf Verlangen
vorlegen. Die Bundesregierung hat in ihrer
Begründung zum Beschluss der EnEV 2007 - zum §
16 Absatz 2 - diesen Fall speziell erwähnt:
"Wird ein Gebäude im Hinblick auf einen
bevorstehenden Abriss veräußert, wäre es
offensichtlich zweckwidrig, einen Energieausweis
zu verlangen. Dazu bedarf es keiner
ausdrücklichen Regelung."
Jedoch Achtung: Wird das Gebäude doch nicht
vollständig abgerissen? Lesen Sie dazu unseren
Fachbeitrag in Der Bausachverständige, Heft
6/2014, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart. Der
Ansatz könnte sinngemäß auch nach dem
Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 nach wie vor
gelten:
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Wiederaufbau eines Bestandsgebäudes -
Energetische Anforderungen nach EnEV 2014 und
EEWärmeG 2011

Die Eigentümer von
Behördenbauten benötigen unter Umständen einen
neuen Energieausweis. Voraussetzung ist, dass im
Gebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche ein
reger starkem Publikumsverkehr stattfindet durch
die Besucher der Behörde. Der Eigentümer muss
sicherstellen, dass für das Gebäude ein
Energieausweis ausgestellt wird, wenn kein
gültiger Energieausweis vorliegt. Ist der alte
Energieausweis abgelaufen, muss der Eigentümer
einen neuen bestellen.
Den gültigen
Energieausweis hängt der Eigentümer an einer für
die Besucher gut sichtbaren Stelle aus. Nutzt
der Eigentümer diese Behördenfläche nicht
selbst? Dann muss der entsprechende Nutzer -
Mieter, Pächter oder Leasingnehmer - den
Energieausweis aushängen. Der Eigentümer
übergibt ihm dafür den Ausweis als Original oder
Kopie. Dabei reicht es, wenn der angehängte
Energieausweis in der "Aushang-Variante" des
Musters für Energieausweise erscheint. Das GEG
2020 regelt im
§ 85 Absatz 8, 8 dass die zuständigen
Bundesministerien diese bekanntmachen werden,
was inzwischen auch passiert ist.
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GEG: Muster Aushang Bedarfsausweis
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GEG: Muster Aushang Verbrauchsausweis

Auch Eigentümer
von größeren, privat genutzten Nichtwohnbauten
müssen unter Umständen einen Energieausweis für
das Publikum aushängen. Dies könnte ein größeres
Kaufhaus, ein Kino, Theater, Flughafen,
Schwimmbad, usw. sein. Voraussetzung ist, dass
auf über 500
Quadratmeter Nutzfläche starker
Publikumsverkehr herrscht und dass ein gültiger Energieausweis vorliegt.
Dies könnte auf jeden Fall nach der
Fertigstellung eines Neubaus der Falls sein,
falls dieser Zeitpunkt unter zehn Jahre
zurückliegt.
Gebraucht der
Eigentümer die vielbesuchte Nutzfläche nicht
überwiegend selbst? Dann trifft die Pflicht zum Aushang des
Energieausweises den entsprechenden Nutzer, d.h.
Mieter, Pächter oder Leasingnehmer. Der Eigentümer
übergibt
ihm dafür den Energieausweis als Original oder Kopie.
Dabei reicht es, wenn der angehängte
Energieausweis in der "Aushang-Variante" des
Musters für Energieausweise erscheint. Das GEG
2020 regelt im
§ 85 Absatz 8, 8 dass die zuständigen
Bundesministerien diese bekanntmachen werden,
was inzwischen auch passiert ist.
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GEG: Muster Aushang Bedarfsausweis
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GEG: Muster Aushang Verbrauchsausweis

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