Kurzinfo:
Ab 1. November 2020 gelten für betroffene Gebäude
und ihre Anlagentechnik zum Heizen, Lüften,
Wassererwärmen, Kühlen und Beleuchten das neue
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020). Im
neunten, dem
letzten Teil, regelt das Gesetz den schrittweisen
Übergang von den bisherigen Regeln - EnEG 2013, EnEV
2014/ab 2016 und EEWärmeG 2011. Dieser Teil umfasst
die
Paragraphen 110-114. Es handelt sich um folgende Aspekte:

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?
Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Unseren
monatlichen Experten-Newsletter abonnieren
|
|
|