GEG 2020 info

. Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) praktisch anwenden
   Home + Aktuell
   GEG 20-24
   · Nachrichten
 · GEG 2024 Text
 
· GEG 2023 Text
 
· GEG 2020 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   EPBD EU-Richtl.
   Alle Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt | AGB
   Impressum
   Datenschutz
Praxis-Dialog zum GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 GEG | Praxis-Dialog | > 16.03.2020

Amtliche Auslegung zum Gebäudeenergiegesetz GEG

Erste Staffel der Antworten auf Praxisfragen der Projektgruppe GEG der Bauministerkonferenz

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Gina Sanders - Fotolia.com


Kurzinfo: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) führt die bisherigen Regeln der EnEV 2014, EnEG 2013 und EEWärmeG 2011 grundsätzlich weiter. Allerdings enthält es auch strukturelle und inhaltlichen Neuerungen, die in der Praxis erfahrungsgemäß zu Fragen führen. Zur EnEV veröffentlichte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die "amtlichen Auslegungen" für die Praxis. Wir nennen sie "amtlich", weil die Bauämter sich erfahrungsgemäß daran orientieren. Jedoch Achtung! Diese Auslegungen waren und sind nicht rechtsverbindlich!!! Fragen zu konkreten Vorhaben beantworten die zuständigen Landesbehörden.

GEG-Auslegungen: Auch zum Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) hat die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz eine "Projektgruppe Gebäudeenergiegesetz" - kurz: PG GEG - gegründet. Vorsitzende ist Maria-Theresia Erat, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berlin. Die Mitglieder der PG GEG haben zunächst am 2. November 2021 eine ganze Reihe von EnEV-Auslegungen überarbeitet und für das GEG angepasst - siehe Einleitung dazu. Diese finden Sie auf dieser Seite mit Links zu den entsprechenden Paragrafen des GEG. Diese und künftige Auslegungen veröffentlicht die Bauministerkonferenz auf ihren Webseiten. 

Auslegungen der Projektgruppe GEG
der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz vom 6. September 2021, veröffentlicht am 2. November 2021:

  1. Anwendung des GEG auf Tiefkühlhäuser und ähnliche Gebäude für industrielle oder gewerbliche Prozesszwecke - Auslegung zu § 2 Absatz 1 GEG 2020

  2. Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz Auslegung zu § 14 GEG 2020 sowie zum Mindestwärmeschutz - Auslegung zu § 11 GEG 2020

  3. Berücksichtigung von Schwimmbädern in Wohn- und Nichtwohngebäuden - Auslegung zu § 15 § 16 § 17 und 18 GEG 2020

  4. Berücksichtigung der Wärmeverluste über das Erdreich, Bestimmung von Temperatur-Korrekturfaktoren - Auslegung zu § 16 i. V. m. § 20 Absatz 2 GEG 2020

  5. Individuelle Nutzungen und Nutzungsrandbedingungen für Nichtwohngebäude - Auslegung zu § 21 Absatz 3 GEG 2020

  6. Ermittlung der Gebäudenutzfläche AN - Auslegung zu § 25 Absatz 10 GEG 2020 i. V. m. DIN V 18599: 2018-09 Gleichung
    31

  7. Putzerneuerung - Auslegung zu § 48 Satz 1 i. V. m. Anlage 7 Nr. 1b GEG 2020

  8. "Bagatellregelung" in Zusammenhang mit einer Erneuerung des Außenputzes bei Teilflächen oder vergleichbaren anderen Maßnahmen - Auslegung zu § 48 Satz 2 GEG 2020

  9. Nutzungsänderung und Umbau sowie Ausbau von Gebäuden - Auslegung zu § 48 i. V. m. Anlage 7 und § 50 GEG 2020 sowie § 51 GEG 2020

  10. Selbsttätige Regelungseinrichtungen bei Zentralheizungen - Auslegung zu § 61, § 62 und § 63 GEG 2020

  11. Dämmung von Armaturen - Auslegung zu § 69 i. V. m. Anlage 8 GEG 2020

  12. Rohrleitungsdämmung – Vergleichskonstruktionen - Auslegung zu § 69 GEG i. V. m. Anlage 8 GEG 2020

  13. Außerbetriebnahme von Heizkesseln - Auslegung zu § 72 Absatz 1 und 2 GEG 2020

  14. Begriffsbestimmung Klimaanlagen, Einzelfragen zur Klimaanlageninspektion und Geltungsbereich von Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen - Auslegung zu den §§ 74 bis § 78 und 65 bis 68 GEG 2020

  15. Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude - Auslegung zu § 79 Absatz 2 Satz 1 GEG 2020

  16. Elemente des Referenzgebäudes, für die im GEG keine Festlegungen enthalten sind - Auslegung zu Anlage 1 (i. V. m. § 15 Absatz 1) GEG 2020 und Anlage 2 (i. V. m. § 18 Absatz 1) GEG 2020

  17. Definition transparenter Bauteile im Dachbereich - Auslegung zu Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3 und 7 GEG 2020

  18. Berechnung des Mittelwerts des Wärmedurchgangskoeffizienten - Auslegung zu Anlage 3 GEG 2020

Zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

Über unseren Experten-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der Fortschreibung des Energieeinsparrechts für Gebäude ist. Auch erhalten Sie Hinweise zu nützlichen Fachinfos und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter: Konditionen und bestellen

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEG 2020 Start | Nachrichten | GEG 2020 Text | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt |

.



Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart