Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer
Wärmepumpen gelten die Anforderungen des
§ 71 Absatz
1 als erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen
den Wärmebedarf des Gebäudes oder der über ein
Gebäudenetz verbundenen Gebäude decken.
Diese Praxisbeispiele
könnten Sie auch interessieren:
Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|