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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehende Nichtwohngebäude. Nebenan, durch einen geschlossenen Gang mit dem
Bestandsbau verbunden, wird ein großflächiger Anbau geplant und errichtet. Dabei
ist vorgesehen, dass die Nutzfläche der Erweiterung die Nutzfläche des
„Stammgebäudes“ übertrifft. Die Erweiterung soll nicht über die Heizungsanlage
(Gastherme) des Bestandes beheizt werden, sondern soll eine separate, eigene
Heizung (Wärmepumpe) erhalten.
Das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) bringt im
Vergleich zum vorhergehenden GEG 2023 für Erweiterungen im Nichtwohnbestand eine
zusätzliche, neue Anforderung: Wenn die hinzugekommene Nutzfläche die
ursprüngliche Gebäudenutzfläche übersteigt, sind die Neubau-Anforderungen des
Gesetzes an den Gesamtenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz für
Nichtwohnbauten einzuhalten. Es stellt sich die Frage, auf welche Gebäudeteile –
nur Erweiterung oder Bestand samt Erweiterung – sich diese neuen Anforderungen
beziehen.
Eine weitere Problematik ergibt sich aus den
Energieausweis-Pflichten nach GEG 2024. Es stellt sich die Frage ob für dieses
Praxisbeispiel ein Energieausweis verpflichtend auszustellen ist oder ob sich
diese Pflicht erst bei einem anstehenden Verkauf oder Neuvermietung einer
Nutzungseinheit oder des gesamten Gebäudes ergibt.
Fragen: Auf welche Gebäudeteile beziehen
sich die neuen Anforderungen des GEG 2024 bei Erweiterung eines
Nichtwohngebäudes um mehr als seine Nutzfläche? Ist nach Planung und
Fertigstellung der großflächigen Erweiterung die Ausstellung eines
Energieausweises vorgeschrieben?
Antwort:
22.05.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024:
Anforderungen und Energieausweis bei Erweiterung eines
Nichtwohngebäudes um über 100 Prozent seiner Nutzfläche
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Aspekte:
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