Kurzinfo:
Wie jedes Mal, wenn sich die
energiesparrechtlichen Regeln für Gebäude ändern,
suchen Fachleute, Eigentümer, potenzielle Bauherren
und Immobilienkäufer, Verwalter und weitere
Interessierte nach verlässlichen Dokumenten und
Informationen. Sie finden hier eine kurze Übersicht
von Quellen im Internet, die Ihnen bei Bedarf
weiterhelfen. Überblick und Links zu
folgenden Aspekten:
Die amtlich
geltende Fassung des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) wurde im Bundesgesetzblatt des
Bundesanzeiger Verlages in Köln verkündet: am
13. August 2020, im Teil I, in der Nummer 37, ab
Seite 1728. Das GEG ist dabei als "Artikel 1"
eingebettet in das "Gesetz zur Vereinheitlichung
des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur
Änderung weiterer Gesetze".
www.geg-info.de/geg
Im Artikel 10 dieses
Rahmengesetzes finden Sie auch die geltenden
Regeln für das Inkrafttreten des GEG und des
Außerkrafttreten der bisherigen
Energiesparregeln:
- das Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013)
- die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 mit
erhöhtem
Neubau-Standard ab 2016)
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG
2011).
Amtlicher
GEG-Text: Sie können den
GEG-Gesetzestext über den kostenlosen, online
Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes finden und
lesen sowie beim Verlag als Druckversion oder
als Pdf-Datei bestellen:
www.bundesgesetzblatt.de
Volltext Html: In unserem Experten-Portal
finden Sie das GEG als nichtamtliche Fassung mit
verlinkten internen Verweisen:
www.geg-info.de/geg
Download: In unserem Experten-Portal
finden Sie das auch das komplette GEG als
Pdf-Datei, können diese jedoch nur lesen:
www.geg-info.de/geg
Energieausweise
Die amtliche Fassung der Muster haben das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) zusammen mit dem Bundesministerium des
Inneren für Bau und Heimat (BMI) im amtlichen
Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht:
Muster Energieausweise
Download: Sie finden die Pdf-Dateien mit
den Energieausweis-Mustern auch in unserem
Experten-Portal GEG-info.de:
www.geg-info.de/geg/index.htm
Im Bestand fehlen
häufig Pläne und Kenndaten zu den Bauteilen oder
zur Anlagentechnik. Diese benötigt man jedoch,
wenn man einen Energieausweis ausstellt oder das
Gebäude verändert: durch eine energetische
Sanierung der Hülle oder durch einen Anbau,
Aufstockung oder Ausbau. Das GEG erlaubt es in
diesen Fällen, die Eingabedaten und Berechnungen
zu vereinfachen anhand der entsprechenden
Regeln, die die zuständigen Bundesministerien
bekannt machen. Zum GEG haben sie soweit - am 4.
Dezember 2020 - die Regeln zur Datenaufnahme und
-verwendung im Wohn- und Nichtwohnbestand
bekannt gegeben. Sie finden diese bei der Suche
auf den Webseiten des Bundesanzeigers. Wählen
Sie zunächst den amtlichen Teil und die
Bekanntmachungen aus und suchen Sie nach "Regeln
zur Datenaufnahme und Datenverwendung":
www.bundesanzeiger.de
Download: Sie finden die beiden Pdf-Dateien mit
den Arbeitshilfen auch in unserem
Experten-Portal GEG-info.de unter:
www.geg-info.de/geg/index.htm
Wie von der EnEV
bekannt, erlaubt auch das GEG für bestimmte
Wohngebäude eine "Nachweis-Abkürzung" zu nutzen
und die aufwändigen Berechnungen zu umgehen.
Wenn das Wohngebäude alle Voraussetzungen
erfüllt, der Wärmeschutz der Außenbauteile und
die Konfiguration der Anlagentechnik mit den
Vorgaben übereinstimmen, kann der Aussteller die
Kennwerte direkt aus der entsprechenden Tabelle
ablesen und in den Energieausweis eintragen.
Im
§ 31
(Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu
errichtendes Wohngebäude) regelt das Gesetz
welche Anforderungen das Wohngebäude erfüllt,
welche Voraussetzungen es allerdings auch erfüllen muss sowie in
welchen Dokumenten der Aussteller die
Arbeitshilfen dafür findet. Es sind die Anlage
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GEG (Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu
errichtendes Wohngebäude) und die Bekanntmachung
der zuständigen Bundesministerien, die
inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht ist
(Angaben in Energiebedarfsausweisen nach dem
Gebäudeenergiegesetz bei Anwendung des
vereinfachten Nachweisverfahrens für zu
errichtende Wohngebäude). In diesen beiden
Dokumenten findet der Aussteller alle
Voraussetzung, Optionen und letztendlich die
Angaben für den Energieausweis, welche der
Aussteller im Energieausweis angibt.
Für die
Ausstellung von Energieausweisen nach der
Bekanntmachung zu GEG-easy wird das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) eine kostenlose Software
zur Verfügung stellen. Darin werden die Tabellen
der Bekanntmachung hinterlegt sein.
www.bbsr-energieeinsparung.de
Das GEG fordert,
dass sowohl Energieausweisen als auch Berichten
über die Inspektion von Klimaanlagen, mittels
einer bundesweit einmaligen Kennziffer jederzeit
nachträglich verfolgt werden können. Dieses kann
der Fall sein für die vom GEG vorgeschriebene
Kontrolle oder bei Verfahren wegen dem Verdacht
auf Ordnungswidrigkeiten. Dafür registriert das
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) diese
Dokumente zentral und online über die
Registrierstelle. Sie finden diese unter:
www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle
BMWi:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
www.bmwi.de
BMI: Bundesministerium für Bau und Wohnen:
www.bmwi.de
BBSR: Info-Portal Energieeinsparung des
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung:
www.bbsr-energieeinsparung.de
Seit über 20 Jahren
informieren wir über
www.EnEV-online.de unsere
Berufskollegen, ihre Auftraggeber, die gesamte
Bauwirtschaft und alle sonstigen Interessierten
zu den bundesweiten Regeln und zur Praxis für
energieeffiziente Gebäude.
Seit Herbst 2020
informieren wir auch zum
Gebäudeenergiegesetz GEG zu folgenden Aspekten:
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