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. GEG Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) praktisch anwenden
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GebäudeEnergieGesetz GEG GEG | Praxishilfen | > 24.01.2021

Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 - Kurzinfo:

GEG - Gebäudeenergiegesetz: Was fordert das Gesetz im Neubau?

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com


Kurzinfo: Das GEG gilt für Gebäude, die mit Hilfe von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausnahmen bilden Tierställe, Gewächshäuser, unterirdische Bauten, usw. Für diese gilt nur die Inspektionspflicht für Klimaanlagen. Das GEG teilt alle Bauten nach ihrer Nutzung in Wohn- und Nichtwohngebäude ein. Es stellt auch unterschiedliche energetische Anforderungen an diese Kategorien und bestimmt auch wie die entsprechenden Nachweise berechnet werden. Überblick:

Aufzählung

1. Referenzgebäude Prinzip

Aufzählung

2. Was fordert das GEG 2020 bei neuen Wohnhäusern?

Aufzählung

3. Was fordert das GEG für neue Nichtwohngebäude?

Aufzählung

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1. Referenzgebäude Prinzip

Wie die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014, ab 2016 mit verschärften Neubau-Anforderungen), arbeitet auch das GEG mit dem Konzept des Referenzgebäudes. Dieses ist ein „virtuelles Hilfsgebäude“ und hat die gleiche Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung wie das Gebäude „in Arbeit“. Die Gebäudehülle des Referenzgebäudes – Außenwände, Fenster, Türen, Decken, Dach - und seine Anlagentechnik sind jedoch standardmäßig ausgestattet wie das Gesetz es für Wohngebäude in Anlage 1 und für Nichtwohngebäude in Anlage 2 vorschreibt.
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GEG Anlage 1 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
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GEG Anlage 2 - Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

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2. Was fordert das GEG 2020 bei neu erbauten Wohnhäusern?

Neubau

Wohngebäude Alle Neubauten, die unter das GEG fallen, werden grundsätzlich als „Niedrigstenergiegebäude“ geplant und errichtet. Der Standard entspricht jedoch – bei näherem Hinsehen - der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016).
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GEG § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

Folgende Anforderungen muss ein neues Wohngebäude nach GEG erfüllen:

Jahres-Primärenergiebedarf: Der berechnete Wert für die Anlagentechnik bezogen auf die Gebäudenutzfläche darf nicht höher sein als 75 Prozent (%) des Jahres-Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes.
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GEG § 15 Gesamtenergiebedarf Neubau Wohngebäude

Wärmeschutz: Der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle durch Transmission darf nicht größer sein als der Wert des entsprechenden Referenzgebäudes.
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GEG § 16 Baulicher Wärmeschutz Neubau Wohngebäude

Wärmebrücken: Die Wärmeverluste durch Anschlüsse in der Gebäudehülle müssen so gering wie möglich sein, jedoch wirtschaftlich vertretbar und ihr Einfluss wird auch in der Energiebilanz rechnerisch berücksichtigt.
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GEG § 12 Wärmebrücken Neubau

Dichtheit: Die Gebäudehülle muss dauerhaft luftundurchlässig und abgedichtet sein, jedoch einen Mindestluftwechsel für die Nutzer und Heizung erlauben. Die Dichtheit kann ggf. geprüft und in der Bilanz berücksichtigt werden.
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GEG § 13 Dichtheit Neubau

Hitzeschutz: Der sommerliche Wärmeschutz muss gewährleisten, dass es im Gebäude in den heißen Jahreszeiten nicht zu heiß wird. Dafür wird der entsprechende rechnerische Nachweis nach der normierten Methode geführt.
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GEG § 14 Sommerlicher Wärmeschutz

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Vereinfachter Nachweis

Wenn ein Wohngebäude bestimmte Bedingungen erfüllt und die Ausstattung der vom GEG angebotenen Varianten entspricht, kann der Nachweis ohne Berechnungen erfolgen. In der Anlage 5 listet das Gesetz die Bedingungen. Sie betreffen die Voraussetzungen des Gebäudes sowie die Tabelle mit den Anlagenvarianten und dem erforderlichen Wärmeschutz, je nach beheizter Bruttogrundfläche. Je nach Wärmeschutz-Variante gibt das GEG die Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die Außenbauteile an. Die Kennwerte für den Energieausweis werden die zuständigen Bundesministerien bekanntmachen.
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GEG § 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
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GEG-easy anwenden: Angaben im Energieausweis

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Nutzung erneuerbarer Energien

Neubauten müssen einen Teil des benötigten Wärme- und Kältebedarfs über Quellen aus erneuerbaren Energien decken. Dabei kann man im Gebäude auch mehrere erneuerbare Energien nutzen und die Maßnahmen kombinieren. Sie Summe muss den geforderten Nutzungsgrad für das Gebäude ergeben.
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GEG § 34 Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

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3. Was fordert das GEG für zu errichtende Nichtwohngebäuden?

Neubau Nichtwohngebäude

Neubauten werden nach GEG als „Niedrigstenergiegebäude“ geplant und errichtet. Der Standard entspricht der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016).
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GEG § 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

Folgende Anforderungen muss ein neues Nichtwohngebäude nach GEG erfüllen:

• Jahres-Primärenergiebedarf: Für die Berechnung der Energiebilanz werden Nichtwohngebäude in Nutzungszonen eingeteilt. Der berechnete Wert für die Anlagentechnik bezogen auf die Gebäudenettofläche darf nicht höher sein als 75 Prozent (%) des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes.
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GEG § 18 Gesamtenergiebedarf - Neubau Nichtwohnbau

• Wärmeschutz: Der Wärmeverlust durch die verschiedenen Außenbauteil-Typen der Gebäudehülle (opake und transparente Außenbauteile) darf nicht größer sein als vom GEG erlaubt – siehe Tabelle in Anlage 3.
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GEG Anlage 3: Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

• Wärmebrücken: Die Wärmeverluste durch Anschlüsse in der Gebäudehülle müssen so gering wie möglich sein, jedoch wirtschaftlich vertretbar und ihr Einfluss wird auch in der Energiebilanz rechnerisch berücksichtigt.
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GEG § 12 Wärmebrücken Neubau

• Dichtheit: Die Gebäudehülle muss dauerhaft luftundurchlässig und nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sein. Ein Mindestluftwechsel für die Gesundheit der Nutzer und Heizung muss gewahrt werden. Die Dichtheit kann ggf. geprüft und in der Energiebilanz mitberücksichtigt werden.
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GEG § 13 Dichtheit Neubau

• Hitzeschutz: Der sommerliche Wärmeschutz muss gewährleisten, dass es im Gebäude in den heißen Jahreszeiten nicht zu heiß wird. Dafür wird der entsprechende rechnerische Nachweis nach der normierten Methode geführt.
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GEG § 14 Sommerlicher Wärmeschutz

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Vereinfachter Nachweis

Wenn ein Nichtwohngebäude gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann es vereinfacht als eine einzige Nutzungszone berechnet und nachgewiesen werden. Beispiele sind Bürogebäude, auch mit Verkaufseinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Beherbergungsstätten ohne Schwimmhallen, usw. Das GEG gibt dabei in Anlage 6 vor, welche Nutzungsprofile bei der Berechnung der Energiebilanz zu berücksichtigen sind.
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GEG § 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

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Nutzung erneuerbarer Energien

Neubauten müssen einen Teil des benötigten Wärme- und Kältebedarfs über Quellen aus erneuerbaren Energien decken. Dabei kann man im Gebäude auch mehrere erneuerbare Energien nutzen und die Maßnahmen kombinieren. Sie Summe muss den geforderten Nutzungsgrad für das Gebäude ergeben.
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GEG § 34 Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart