Nahezu-Null-Energie-Gebäude
und Niedrigst-Energie-Gebäude
Vergleich des
Energie-Standards für Neubauten
Kurzinfo: Nun
führt das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) für
Neubauten im
§ 10 (Niedrigstenergiegebäude)
den
"Niedrigstenergie-Neubaustandard" ein. Im Grunde
führt es damit das energetische Niveau der
Energieeinsparverordnung (EnEV seit 2016) weiter.
Dabei hatte Deutschland noch 2015 der EU gemeldet,
dass der geforderte "Nahezu-Null-Energie-Neubaustandard"
in Deutschland einem KfW-Effizienzhaus 40 bis 55
entsprechen würde. Unser Diagramm veranschaulicht
diese Situation.
EPBD 2018: Inzwischen gilt die
EU-Gebäuderichtlinie bereits in der Version 2018
und ist in der Fachwelt unter dem englischen
Kürzel EPBD (Energy Performance of Buildings
Directive) bekannt. Die neuesten
EU-Vorgaben fordern in der englischen Version noch
energieeffizientere und kostengünstigere "Nearly-Zero-Energy-Buildings"
– abgekürzt "NZEB". Wörtlich übersetzt müsste es "Nahezu-Null-Energie-Gebäude"
heißen. Doch in der deutschen
Ausgabe der EPBD ist der Begriff mit "Niedrigstenergiegebäude"
übersetzt.
EU-Bericht 2015:
Im Länder-Bericht der EU aus dem Jahr
2015 lautete für Deutschland die Angabe:
"Da ein
erheblicher Teil (etwa 23%) aller neuen
Wohngebäude heutzutage aus „Effizienzgebäuden 40
oder 55“ besteht, wird die künftige
NZEB-Anforderung höchstwahrscheinlich auf diesen
Ebenen definiert."
GEG 2020: Inzwischen hat bei uns
der Entwurf für das kommende Gebäudeenergiegesetz
(GEG 2020) jedoch den Begriff "Niedrigstenergiegebäude"
eingeführt und meint die Fortführung des
EnEV-ab-2016-Standards. Dieser wäre theoretisch ein
"KfW-75-Effizienzhaus Standard", den es jedoch nie
gab und auch nicht gibt.
Das Diagramm oben
veranschaulicht diese Situation. Sehen Sie das
Diagramm "Energie-Standard für Neubauten" in
Originalgröße.
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