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KfW-Effizienzhaus und Neubau-Standard: Nahezu-Null-Energie-Gebäude und Niedrigst-Energie-Gebäude


Nahezu-Null-Energie-Gebäude
und Niedrigst-Energie-Gebäude

Vergleich des KfW-Effizienzhauses und des
Energie-Standards für Neubauten

Aufzählung

EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018

Aufzählung

Energieeinsparverordnung EnEV 2014 / 2016

Aufzählung

Gebäudeenergiegesetz GEG 2020

Aufzählung

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EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2018

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die EU-Gebäuderichtlinie bereits in der Version 2018 und ist in der Fachwelt unter dem englischen Kürzel EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) bekannt.

Die neuesten EU-Vorgaben fordern in der englischen Version noch energieeffizientere und kostengünstigere „Nearly-Zero-Energy-Buildings“ – abgekürzt „NZEB“. Wörtlich übersetzt müsste es „Nahezu-Null-Energie-Gebäude“ heißen.

Doch in der deutschen Ausgabe der EPBD ist der Begriff mit „Niedrigstenergiegebäude“ übersetzt. Die EU hat vor Jahren in einem Papier – welches sie leider recht bald wieder zurückzog – ihre Vorstellungen zu einem „Nearly-Zero-Energy-Building“ erläutert. Es entsprach in etwa unserem KfW-40-Effizienzhaus Standard.

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Energieeinsparverordnung EnEV 2014 / 2016

  • KfW-100-Effizienzhaus:
    Energie-Standard für Neubauten gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vom 1. Mai 2014 bis 31. Dezember 2015

  • KfW-75-Effizienzhaus:
    Energie-Standard für Neubauten gemäß den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016). Sie gilt seit dem 1. Januar 2016.
    Anmerkung: Ein "KfW-75-Effizienzhaus" wird und wurde auch nie gefördert. Wir haben diesen Ausdruck hier verwendet und die Verhältnisse zu veranschaulichen.

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Gebäudeenergiegesetz GEG 2020

Inzwischen hat bei uns der Entwurf für das kommende Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) jedoch den Begriff „Niedrigstenergiegebäude“ eingeführt und meint die Fortführung des EnEV-ab-2016-Standards, welcher eigentlich ein KfW-75-Standard ist. Das Diagramm oben veranschaulicht die Situation:

  • KfW-75-Effizienzhaus:
    Voraussichtlicher Niedrigstenergie-Neubaustandard gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ab Inkrafttreten, möglicherweise ab dem 1. November 2020.
    Anmerkung: Ein "KfW-75-Effizienzhaus" wird und wurde auch nie gefördert. Wir haben diesen Ausdruck hier verwendet und die Verhältnisse zu veranschaulichen.

  • KfW-40-Effizienzhaus:
    Die EU-Gremien haben vor Jahren ein Papier veröffentlicht, in dem sie ihre Vorstellungen eines "Nearly-Zero-Energy-Buildings" also eines "Nahezu-Null-Energie-Gebäudes" dargelegten. Es entsprach ca. unserem KfW-40-Effizienzhaus Standard. Doch dieses Papier haben sie leider wieder eingezogen und in der deutschen Fassung der EU-Richtlinie ist der Begriff mit "Niedrigstenergiegebäude" übersetzt.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart