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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Bilanzierung Grenzwand in neu geplantem Wohnhaus, bei 30-cm-Bestandsfuge und Höhenversatz
 

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Für ein neu geplantes Zwei-Familienhaus soll ein öffentlich-rechtlicher Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) geführt werden. Das Gebäude wird auf der Grundstücksgrenze errichtet. Zum unmittelbar angrenzenden Bestandsgebäude ergibt sich eine ca. 30 cm breite Fuge zwischen beiden Gebäuden. Nach aktueller Planung überragt der Neubau den Bestand um ein Vollgeschoss, der vertikale Höhenversatz ist der freistehende Giebelbereich. Es gilt das uneingeschränkte Anbaurecht, d. h. der Nachbar darf baurechtlich jederzeit an die Wand des Praxisbeispiels anbauen und sein Gebäude auch in der vollen Höhe des Praxishauses aufstocken. Dauerhaft freibleibende Außenwandflächen sind von der Baubehörde nicht vorgegeben. Der Mindestwärmeschutz für den aktuellen Zustand gemäß GEG 2024, § 11 (Mindestwärmeschutz) Abs. 2 i. V. m. DIN 4108-2 wird auf dem Grundstück des Praxisbeispiels lückenlos eingehalten.
Es stellt sich bei diesem Praxisbeispiel die Frage, wie die projektspezifische Anwendung des GEG 2024 § 29 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden) in Verbindung mit der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) zu erfolgen hat

Fragen: Gilt für dieses Praxisbeispiel die Regelung für aneinandergereihte Bebauung gemäß GEG 2024 § 29 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden) Absatz 1, Nummer 1 (Gebäudetrennwände zwischen beheizten Gebäuden als nicht wärmedurchlässig angenommen und bei der Ermittlung der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nicht berücksichtigt)? Ist es zulässig diese Regelung auf die gesamte betroffene Grenzwandfläche (einschließlich des oberen, herausragenden Geschosses) anzuwenden?

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Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Bilanzierung Grenzwand in neu geplantem Wohnhaus, bei 30-cm-Bestandsfuge und Höhenversatz

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