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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Sommerlichen Wärmeschutz bei Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes berücksichtigen
 

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista  Fotolia.com

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Kurzinfo:
Praxisbespiel: Es handelt es sich um ein großes, bestehendes Bürogebäude. Die Fassade – Pfosten-Riegel-Konstruktion – ist größtenteils verglast. Das Gebäude wurde bisher gekühlt. Nun soll es umgenutzt werden zu einer hotelähnlichen Einrichtung.

Vorgesehene Anpassungen: Die thermische Bauhülle bleibt größtenteils unverändert bestehen. Lediglich in einigen Eckräumen wird – aufgrund verschärfter Schallschutzanforderungen – die Verglasung der Pfosten-Riegel-Fassade erneuert. Die Innenräume werden insgesamt neu aufgeteilt und die Anlagentechnik wird komplett erneuert.

Konsequenzen: Die neue Innenaufteilung bewirkt, dass sich die Räume hinter den großen Glasflächen der Pfosten-Riegel-Fassade deutlich verkleinern. Damit steigt die Gefahr der voraussichtlichen Überhitzung im Sommer erheblich. Die Innenräume werden deshalb weiterhin gekühlt. Die gekühlte Gebäudefläche bleibt voraussichtlich gleich groß, betrifft die gleichen Gebäudeteile, bzw. verringert sich eventuell leicht.

Fragestellung: Angesichts der vorgesehenen Änderungen und der großflächigen Verglasung der Fassaden stellt sich die Frage, welche Anforderungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) an den sommerlichen Wärmeschutz im Zuge der Umnutzung des Gebäudes stellt und welche Nachweise diesbezüglich zu führen sind.

Fragen: Sind in diesem Praxisbeispiel die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) an den sommerlichen Wärmeschutz verpflichtend einzuhalten? Fällt die erneuerte Innenraumaufteilung unter die Vorschriften des GEG 2024 § 51 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau)? Ist der sommerliche Wärmeschutz grundsätzlich Teil einer Bilanzierung nach GEG 2024 § 50 (Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes)?

Antwort: 30.03.2026 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Sommerlichen Wärmeschutz bei Umnutzung eines bestehenden Bürogebäudes berücksichtigen

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Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Altbau, Bestand, Baubestand, bestehend, Gebäude, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Büro, Bürogebäude, Umnutzung, umnutzen, Hotel, hotelähnlich, Einrichtung, Anforderung, Vorschrift, sommerlich, Wärmeschutz, Hitzeschutz, Pflicht, Nachweis, nachweisen, § 46, § 47, § 48, § 49, § 50, § 51, Simulation, Energiesimulation

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