.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um zwei
Wohngebäude. Das erste Wohnhaus ist ein Altbau – Baujahr 1980. Dieses wird
zurzeit energetisch saniert. Das zweite ist ein Neubau, der 2024 fertiggestellt
wurde. Für beide Wohnhäuser wird jeweils ein Energieausweis Nach
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs
ausgestellt. Nun ergeben sich die Fragen, wie realitätsnah die Berechnung nach
GEG 2024 den tatsächlichen, künftigen Energiebedarf eines Gebäudes darstellt und
welche größeren Ungenauigkeiten dabei mit einfließen. Die Eigentümer, bzw.
Auftraggeber für den Energieausweis, fragen wieviel sie später fürs Heizen wohl
bezahlen müssen. Sie bemängeln am Energieausweis für den Altbau, dass sie
bereits jetzt viel weniger verbrauchen würden als im Energieausweis als
Energiebedarf berechnet wurde.
Fragen: Wie realitätsnah kann eine
Berechnung nach GEG 2024 den Energiebedarf eines neuen Wohnhauses darstellen?
Welche größten Ungenauigkeiten fließen erfahrungsgemäß in die Berechnungen für
den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs nach GEG
2024 mit ein?
Antwort:
12.09.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Berechneter Energiebedarf im Energieausweis für ein
Wohngebäude und die tatsächlichen, künftigen Heizkosten für die
Bewohner des Hauses
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäude, Energie, Gesetz, Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2025,
Energieeinsparverordnung, EnEV, Energieausweis, Bedarf,
Energiebedarf, Energiebedarfsausweis, Wohngebäude, Wohnhaus,
Haus, Wohnbau, Heizung, heizen, Kosten, Kosten, Information,
Vergleich,

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|