.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein neu
geplantes und erbautes Wohngebäude. Es wurde gemäß den Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) geplant und gebaut. Letztes Jahr, 2024
fertiggestellt und auch eine Luftdichtheitsmessung durchgeführt.
Nun ergaben sich seitens der Bauherrschaft verschiedene Fragen und Einwände:
Das Haus sei doch viel dichter als in den Berechnungen für die
Energie-Nachweise angegeben. Sei tatsächlich eine Luftdichtheitsmessung
notwendig, sie hätten ja eine Lüftungsanlage in dem Haus eingebaut. Wäre in
solch einem Fall noch ein Luftdichtheitstest überhaupt noch nötig? Was würde
passieren, wenn das Haus den Luftdichtheitstest nicht bestehe? Da solche
Einwände immer wieder eingebracht werden, sollen hier die Antworte und Argumente
zu diesem Thema erläutert werden.
Fragen: Ist es zulässig, den gemessenen
Wert der Luftdichtheitsmessung in der energetischen Bilanzierung nach GEG 2024
anzusetzen? Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Messung belegt, dass die
Luftdichtheit sich nicht wie gefordert gestaltet? Welche Auswirkungen ergeben
sich auf die Berechnung zur energetischen Bilanzierung nach GEG 2024 ohne
Luftdichtheitsmessung? Wie gestaltet sich die Pflicht zur Luftdichtheitsmessung,
beim Einsatz einer Lüftungsanlage im Wohngebäude?
Antwort:
03.09.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Luftdichtheitsmessung und Energie-Bilanz bei einem neu
erstellten Wohnhaus mit Lüftungsanlage
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Ist es zulässig, den gemessenen Wert der Luftdichtheitsmessung
in der energetischen Bilanzierung nach GEG 2024 anzusetzen?
Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Messung belegt, dass
die Luftdichtheit sich nicht wie gefordert gestaltet? Welche
Auswirkungen ergeben sich auf die Berechnung zur energetischen
Bilanzierung nach GEG 2024 ohne Luftdichtheitsmessung? Wie
gestaltet sich die Pflicht zur Luftdichtheitsmessung, beim
Einsatz einer Lüftungsanlage im Wohngebäude?

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|