.
Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes. Geplant ist die Ertüchtigung der
Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und einem Fensteraustausch.
Zusätzlich soll die gesamte Südwand des Gebäudes abgebrochen und durch eine
Fassade bestehend aus raumhohen Elementen mit opaken Paneelen ersetzt werden.
1. Das sanierte Gesamtgebäude wird nach Gebäudeenergiegesetz (GEG
2024), § 50 (Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes) bilanziert.
Alternativ soll untersucht werden, ob die Anforderungswerte nach GEG 2024, § 48
(Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung) in Verbindung mit Anlage
7 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung
an bestehenden Gebäuden) erreicht werden können. Laut GEG 2024, § 48, Absatz 1
sind Änderungen von Außenbauteilen, die höchstens 10 Prozent der gesamten Fläche
der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen, ausgenommen von den
GEG-Anforderungen. Diese 10 %-Klausel greift bei diesem Praxisbeispiel nicht
angesichts der großen Fassadenfläche der zu sanierenden Südwand.
2. Gemäß GEG 2024, § 46 (Aufrechterhaltung der energetischen
Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften) dürfen Außenbauteile
grundsätzlich nicht dermaßen verändert werden, dass sich die energetische
Qualität des Gebäudes verschlechtert. Für die abzubrechende Südwand wurde ein
U-Wert von 1,2 W/(m²K) festgestellt. Wörtlich genommen würde ausgehend von
dieser Grundsatzanforderung daher ein U-Wert von mindestens 1,2 W/(m²K) für die
opaken Fassadenelemente erforderlich sein.
3. Analog dazu müsste ein Anforderungswert für die alternative
Nachweisführung nach GEG 2024, § 48 in Verbindung mit Anlage 7 GEG definiert
werden. Durch die opaken Paneele könnte das System mehreren Kategorien der
Anlage 7 zugeordnet werden. Eine Pfosten-Riegel-Fassade in Bauart nach DIN EN
ISO 12631 liegt nicht vor. Folgende Optionen wären vorstellbar:
• GEG 2024, Anlage 7, Nr. 1a (Außenwände – Ersatz):
Der U-Wert dürfte höchstens 0,24 W/(m²K) betragen, mit dem geplanten System wäre
es technisch nicht umsetzbar.
• GEG 2024, Anlage 7, Nr. 2a (gegen Außenluft abgrenzende Fenster -
erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils):
Der U-Wert dürfte höchsten 1,3 W/(m²K)
dabei gegebenenfalls jeweils zusätzlich
• Prüfung nach GEG 2024, § 46 (Aufrechterhaltung energetische Qualität):
Der U-Wert dürfte höchstens 1,2 W/(m²K) betragen
Fragen: Welche Anforderungen stellt das GEG
2024 an die neuen opaken Fassadenelemente? Trifft es zu, dass der U-Wert der
opaken Fassadenelemente höchstens 1,2 W/(m²K) betragen darf? Könnte er auch
höher liegen, sofern in der Gesamtbilanzierung nach GEG 2024, § 50 den
Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust (HT‘) nicht überschreitet? Welche der unter Nummer 3
gelisteten Anforderungswerte sind wären für die Nachweisführung jeweils
maßgebend?
Antwort:
28.08.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Anforderungen an das Fassadensystem mit opaken Paneelen
eines sanierten Wohngebäudes
Informieren Sie sich zum Premium-Zugang
Aspekte:
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2024, Anforderung, energetisch,
Baubestand, Bestand, Sanierung, sanieren, Fassade, Wohngebäude,
Wohnbestand, Fassade, Fenster, erneuern, Paneel, opak,
Wärmeschutz, U-Wert, Höchstwert, Wärmedurchgangskoeffizient,
Außenbauteil, Änderung, bestehend, Gebäude

Über unseren GEG-Newsletter erfahren Sie kurz und bündig wie der aktuelle Stand der energetischen Anforderungen an Gebäude ist. Sie erhalten auch Hinweise zu nützlichen Fachinformationen und Praxis-Hilfen.
|
Experten-Newsletter abonnieren
|
|