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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Anforderungen an das Fassadensystem mit opaken Paneelen eines sanierten Wohngebäudes
 

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes. Geplant ist die Ertüchtigung der Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und einem Fensteraustausch. Zusätzlich soll die gesamte Südwand des Gebäudes abgebrochen und durch eine Fassade bestehend aus raumhohen Elementen mit opaken Paneelen ersetzt werden.

1. Das sanierte Gesamtgebäude wird nach Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), § 50 (Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes) bilanziert. Alternativ soll untersucht werden, ob die Anforderungswerte nach GEG 2024, § 48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung) in Verbindung mit Anlage 7 (Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden) erreicht werden können. Laut GEG 2024, § 48, Absatz 1 sind Änderungen von Außenbauteilen, die höchstens 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes betreffen, ausgenommen von den GEG-Anforderungen. Diese 10 %-Klausel greift bei diesem Praxisbeispiel nicht angesichts der großen Fassadenfläche der zu sanierenden Südwand.

2. Gemäß GEG 2024, § 46 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften) dürfen Außenbauteile grundsätzlich nicht dermaßen verändert werden, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert. Für die abzubrechende Südwand wurde ein U-Wert von 1,2 W/(m²K) festgestellt. Wörtlich genommen würde ausgehend von dieser Grundsatzanforderung daher ein U-Wert von mindestens 1,2 W/(m²K) für die opaken Fassadenelemente erforderlich sein.

3. Analog dazu müsste ein Anforderungswert für die alternative Nachweisführung nach GEG 2024, § 48 in Verbindung mit Anlage 7 GEG definiert werden. Durch die opaken Paneele könnte das System mehreren Kategorien der Anlage 7 zugeordnet werden. Eine Pfosten-Riegel-Fassade in Bauart nach DIN EN ISO 12631 liegt nicht vor. Folgende Optionen wären vorstellbar:
• GEG 2024, Anlage 7, Nr. 1a (Außenwände – Ersatz):
Der U-Wert dürfte höchstens 0,24 W/(m²K) betragen, mit dem geplanten System wäre es technisch nicht umsetzbar.
• GEG 2024, Anlage 7, Nr. 2a (gegen Außenluft abgrenzende Fenster -
erstmaliger Einbau des gesamten Bauteils):
Der U-Wert dürfte höchsten 1,3 W/(m²K)
dabei gegebenenfalls jeweils zusätzlich
• Prüfung nach GEG 2024, § 46 (Aufrechterhaltung energetische Qualität):
Der U-Wert dürfte höchstens 1,2 W/(m²K) betragen

Fragen: Welche Anforderungen stellt das GEG 2024 an die neuen opaken Fassadenelemente? Trifft es zu, dass der U-Wert der opaken Fassadenelemente höchstens 1,2 W/(m²K) betragen darf? Könnte er auch höher liegen, sofern in der Gesamtbilanzierung nach GEG 2024, § 50 den Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (HT‘) nicht überschreitet? Welche der unter Nummer 3 gelisteten Anforderungswerte sind wären für die Nachweisführung jeweils maßgebend?

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