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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich einen Neubau
– ein Mehrfamilienhaus (MFH) – welches dieses Jahr fertiggestellt wurde. Für das
gesamte Wohngebäude wurde nach Fertigstellung ein Energieausweis gemäß
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) ausgestellt. Nun stellt sich die Frage, warum
eine Bilanzierung für eine einzelne Wohnung nicht möglich sei. Die neuen
Eigentümer betonen, sie hätten ja nur eine einzige Wohnung im MFH gekauft. Sie
hätten gerne nur für diese eine Wohnung einen Energieausweis ausgestellt.
Frage: Ist es zulässig gemäß GEG 2024 einen Energieausweis
für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auszustellen?
Antwort:
29.08.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für eine einzelne Wohnung in einem neu erbauten Mehrfamilienhaus
ausstellen
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