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Kurzinfo: .In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen
Klinik-Komplex bestehend aus etlichen Gebäudeteilen, die nur durch externe Gänge
miteinander verbunden sind.
• 1.BA (Bauabschnitt): Ein einzelnes Gebäude für die
Energieversorgung.
• 2.BA: Dieser Baukomplex besteht aus drei Gebäudeteile. Da sie zu
derselben Klinik gehören, sind alle Gebäudeteile unter denselben Postadresse,
d.h. auch der gleichen Hausnummer, eingetragen. Dieser Baukomplex wurde
2018-2022 errichtet. Geplant wurde er gemäß den energetischen Anforderungen der
zuletzt gültigen Version der Energieeinsparverordnung (EnEV ab 2016). Die
Gebäudeteile werden durch eine gemeinsame Heizung versorgt. Nach Fertigstellung
wurde für jeden der drei Gebäudeteilen, bzw. Bauten jeweils ein (provisorischer)
Energieausweis aufgrund des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Nun stellt
sich die Frage, ob der gesamte Baukomplex als ein Gebäude angesehen werden muss
oder kann. Dementsprechend müsste ein gemeinsamer Energieausweis erstellt
werden.
• 3.BA: Aktuell wird ein weiterer Baukomplex errichtet. Der
Bauantrag wurde 2022 eingereicht, demnach wird er gemäß den Anforderungen des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) geplant und errichtet. Er grenzt an einen
Gebäudeteil des 2.BA und wird an die gleiche Heizungsanlage angeschlossen.
Dieser Baukomplex besteht aus zwei Gebäuden, verbunden durch einen schmalen
Gebäudetrakt. Es stellt sich die Frage, ob es sich bei dem 3.BA um eine
Erweiterung des gesamten Baukomplexes 2.BA handelt. Im Vergleich zur Nutzfläche
des gesamten Baukomplexes 2.BA stellt die Erweiterung 3.BA nur einen Bruchteil
dar. Die 3.BA Gebäude sollen als Erweiterungsbauten von 2.BA angesehen werden.
Somit wären nur die Wärmeschutzfähigkeit der Außenhülle nachzuweisen. Diese wird
anhand des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) bestimmt.
Fragen: Ist es zulässig den gesamten
2.BA-Baukomplex als ein Gebäude anzusehen? Kann der 3.BA-Baukomplex als
Erweiterung von 2.BA-Komplex gelten? Wenn beides stimmt, müsste nach
Fertigstellung ein gemeinsamer Energieausweis für 2.BA und 3.BA ausgestellt
werden? 2.BA wäre allerdings als ein „bestehendes Gebäude“ zu betrachten,
geplant und erbaut gemäß EnEV ab 2016. 3.BA wäre eine Erweiterung geplant und
errichtet nach GEG 2020. Wie würde der Energieausweis ausgestellt?
Antwort:
21.08.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Energieausweis für Klinikkomplex erbaut 2018-2022 mit
neuer Erweiterung mit Bauantrag 2022
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Aspekte:
Energieeinsparverordnung, EnEV, 2014, ab 2016,
Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2020, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau,
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Energie-Nachweis

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