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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Zulässigkeit des Einbaus einer neuen Gasheizung in einen bestehenden Schlossereibetrieb

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um einen Schlosserei-Betrieb. Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) handelt es sich um ein bestehende Nichtwohngebäude. Die Schlosserei umfasst auch große Büroflächen und sehr große Montagehallen. Die Innenraumtemperatur ist in den Hallen deutlich geringer als in den Bürogebäuden. Zudem werden die Tore stets offen sein bzw. offen stehen.

Die Heizungen in den Gebäuden des Schlossereibetriebes sollen erneuert werden. Für die Büroflächen ist eine Luftwärmepumpe (LWP) angedacht. Für die Lager- und Montagehalle kommen Gasheizstrahler in Betracht. Angesichts der offen stehenden Toren wird in den Montagehallen eher eine punktuelle Heizlast benötigt, die durch eine Gasheizung gedeckt werden könnte. Es stellt sich allerdings die Frage, ob gemäß dem aktuell geltenden GEG 2024 eine neue Gasheizung noch zulässig wäre.

Fragen: Ist es nach aktuellem GEG 2024 noch zulässig, in ein Nichtwohngebäude (NWG) bzw. in einen Schlossereibetrieb, eine reine Gasheizung einzubauen?

Antwort: 01.04.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Zulässigkeit des Einbaus einer neuen Gasheizung in einen bestehenden Schlossereibetrieb

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