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Kurzinfo: Praxisbeispiel: Es handelt sich hier um ein
Einfamilienhaus, welches neu geplant und gebaut wird. Als Energiequelle dient
eine sogenannte „Kalte Nahwärme“, durch Geothermie gespeist. Das System
funktioniert dermaßen, dass im Baugebiet zwei Großflächenkollektoren eingebracht
werden. Eine zentrale Pumpstation verteilt den Energieträger des Primärkreises
mit einer Temperatur von rund 10 Grad Celsius (°C) an die einzelnen Wohnhäuser.
In Letzteren ist jeweils eine Wärmepumpe mit Speicher verbaut, welche aus dem
Primärkreis gespeist wird. Dabei gibt es KEINE zentrale Wärmepumpe im
Primärkreis. Die Wärmepumpen in den Häusern sind jeweils mit eigenen
Stromzählern ausgestattet. Die Zähler, wie auch die Wärmepumpen in den einzelnen
Häusern sind Eigentum des Versorgers bzw. Kontraktors. Dieser stellt den Kunden
den elektrischen Strom für die Wärmepumpen nicht direkt in Rechnung. Hinter den
einzelnen Wärmepumpen befindet sich jeweils ein Wärmemengenzähler. Der
Kontraktor verkauft den Kunden nur die entsprechenden Wärmemengen und keinen
Strom für die Wärmepumpe. Auch gibt er für das gesamte System (Nahwärmenetz und
Wärmepumpen in den Häusern) einen zertifizierten Primärenergiefaktor (PEF, fp)
von 0,44 an.
Bilanzierung: Der Wärmeversorger (Kontraktor) weist einen
Primärenergiefaktor für das Gesamtsystem aus. Deshalb wird dieser bei der
energetischen Berechnung genutzt, d.h. das Modell einer Nah-/Fernwärme mit dem
angegebenen Faktor 0,44. Das System (Nahwärme + Wärmepumpe) deckt den
berechneten Endenergiebedarf des Gebäudes vollständig. Der Primärenergiebedarf
ergäbe sich dann aus der Endenergie multipliziert mit dem genannten
Primärenergiefaktor.
Probleme: Es stellt sich die Frage, ob diese Herangehensweise korrekt ist und ob
der berechnete Endenergiebedarf zu hoch ermittelt ist. Für Letzteres spräche,
dass die verbaute Anlagentechnik nach wie vor eine Wärmepumpe ist, unabhängig
der vorgelagerten zentralen Verteilung und der Abrechnungsmodalität über
Wärmemengen. Der Endenergiebedarf müsste dementsprechend um den
Umweltenergieanteil reduziert werden und als Energieträger Strom angegeben
werden. Eine weitere Frage wäre, wo die Bilanzierungsgrenze des
Wärmemengenzählers verläuft: hinter der Wärmepumpe (wo er physisch ist) oder an
der „Hausgrenze“, wo Geothermie und Strom anliegen. Man könnte dann
argumentieren, dass der elektrische Strom der Energieträger sei. So gesehen,
müsste die Umweltenergie vom Endenergiebedarf im Energieausweis entsprechend
abgezogen werden. Gegen diese Betrachtung spräche jedoch, dass der
Endenergiebedarf dann im Energieausweis gegenüber der abgerechneten Wärmemenge
zu niedrig ausgewiesen wird.
Überlegungen: Bei der Bilanzierung mit einer
Geothermie-Wärmepumpe – ohne den ausgewiesenen Primärenergiefaktor – wird im
Energieausweis der Energieträger „Strom-Mix“ ausgewiesen. Tatsächlich wird das
Gebäude jedoch über die Nahwärme versorgt die der Bauherr durch die in Rechnung
gestellte Wärmemenge bezieht. Der um den Umweltenergieanteil reduzierte
Endenergiebedarf bei Eingabe einer Wärmepumpe suggeriert daher, dass das Gebäude
weniger Endenergie verbraucht. Zusätzlich ergibt sich bei Berücksichtigung von
anrechenbarem Strom aus einer PV-Anlage eine weitere deutliche Reduktion des
Endenergiebedarfs, wenn mit einer Wärmepumpe bilanziert wird, welche unabhängig
vom Gebäudestromnetz durch den Kontraktor betrieben wird. Im vorliegenden
Praxisbeispiel ist die WP mit einem eigenen Strom-Zähler ausgestattet. Die
WP-Verbräuche werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt, auch sind die
Wärmepumpe und die PV-Anlage nicht in einem gemeinsamen Stromnetz verbunden.
Fragen: Wie ist das beschriebene Heizsystem
dieses Beispiels GEG-konform abzubilden? Welcher Energieträger muss bei einem
kalten Nahwärmenetz auf dem Energieausweis ausgewiesen werden? Welcher
Bilanzierungsansatz wäre gesetzeskonform, über die Erdwärmepumpe oder über den
zertifizierten Primärenergiefaktor, gerade im Hinblick auf die Darstellung der
Größe des Endenergiebedarfswertes im Energieausweis?
Antwort:
17.03.2025 ergänzt 01.04.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort
- samt Ergänzung:
GEG
2024: Rechtskonforme Abbildung in der energetischen Bilanzierung
der „Kalten Nahwärme“ durch Geothermie für neues Wohnhaus mit
Wärmepumpe
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