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GEG 2024: Praxis-Dialog
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GEG 2024: Rechtskonforme Abbildung in der energetischen Bilanzierung der „Kalten Nahwärme“ durch Geothermie für neues Wohnhaus mit Wärmepumpe

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo: Praxisbeispiel:
Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus, welches neu geplant und gebaut wird. Als Energiequelle dient eine sogenannte „Kalte Nahwärme“, durch Geothermie gespeist. Das System funktioniert dermaßen, dass im Baugebiet zwei Großflächenkollektoren eingebracht werden. Eine zentrale Pumpstation verteilt den Energieträger des Primärkreises mit einer Temperatur von rund 10 Grad Celsius (°C) an die einzelnen Wohnhäuser. In Letzteren ist jeweils eine Wärmepumpe mit Speicher verbaut, welche aus dem Primärkreis gespeist wird. Dabei gibt es KEINE zentrale Wärmepumpe im Primärkreis. Die Wärmepumpen in den Häusern sind jeweils mit eigenen Stromzählern ausgestattet. Die Zähler, wie auch die Wärmepumpen in den einzelnen Häusern sind Eigentum des Versorgers bzw. Kontraktors. Dieser stellt den Kunden den elektrischen Strom für die Wärmepumpen nicht direkt in Rechnung. Hinter den einzelnen Wärmepumpen befindet sich jeweils ein Wärmemengenzähler. Der Kontraktor verkauft den Kunden nur die entsprechenden Wärmemengen und keinen Strom für die Wärmepumpe. Auch gibt er für das gesamte System (Nahwärmenetz und Wärmepumpen in den Häusern) einen zertifizierten Primärenergiefaktor (PEF, fp) von 0,44 an.

Bilanzierung: Der Wärmeversorger (Kontraktor) weist einen Primärenergiefaktor für das Gesamtsystem aus. Deshalb wird dieser bei der energetischen Berechnung genutzt, d.h. das Modell einer Nah-/Fernwärme mit dem angegebenen Faktor 0,44. Das System (Nahwärme + Wärmepumpe) deckt den berechneten Endenergiebedarf des Gebäudes vollständig. Der Primärenergiebedarf ergäbe sich dann aus der Endenergie multipliziert mit dem genannten Primärenergiefaktor.
Probleme: Es stellt sich die Frage, ob diese Herangehensweise korrekt ist und ob der berechnete Endenergiebedarf zu hoch ermittelt ist. Für Letzteres spräche, dass die verbaute Anlagentechnik nach wie vor eine Wärmepumpe ist, unabhängig der vorgelagerten zentralen Verteilung und der Abrechnungsmodalität über Wärmemengen. Der Endenergiebedarf müsste dementsprechend um den Umweltenergieanteil reduziert werden und als Energieträger Strom angegeben werden. Eine weitere Frage wäre, wo die Bilanzierungsgrenze des Wärmemengenzählers verläuft: hinter der Wärmepumpe (wo er physisch ist) oder an der „Hausgrenze“, wo Geothermie und Strom anliegen. Man könnte dann argumentieren, dass der elektrische Strom der Energieträger sei. So gesehen, müsste die Umweltenergie vom Endenergiebedarf im Energieausweis entsprechend abgezogen werden. Gegen diese Betrachtung spräche jedoch, dass der Endenergiebedarf dann im Energieausweis gegenüber der abgerechneten Wärmemenge zu niedrig ausgewiesen wird.

Überlegungen: Bei der Bilanzierung mit einer Geothermie-Wärmepumpe – ohne den ausgewiesenen Primärenergiefaktor – wird im Energieausweis der Energieträger „Strom-Mix“ ausgewiesen. Tatsächlich wird das Gebäude jedoch über die Nahwärme versorgt die der Bauherr durch die in Rechnung gestellte Wärmemenge bezieht. Der um den Umweltenergieanteil reduzierte Endenergiebedarf bei Eingabe einer Wärmepumpe suggeriert daher, dass das Gebäude weniger Endenergie verbraucht. Zusätzlich ergibt sich bei Berücksichtigung von anrechenbarem Strom aus einer PV-Anlage eine weitere deutliche Reduktion des Endenergiebedarfs, wenn mit einer Wärmepumpe bilanziert wird, welche unabhängig vom Gebäudestromnetz durch den Kontraktor betrieben wird. Im vorliegenden Praxisbeispiel ist die WP mit einem eigenen Strom-Zähler ausgestattet. Die WP-Verbräuche werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt, auch sind die Wärmepumpe und die PV-Anlage nicht in einem gemeinsamen Stromnetz verbunden.

Fragen: Wie ist das beschriebene Heizsystem dieses Beispiels GEG-konform abzubilden? Welcher Energieträger muss bei einem kalten Nahwärmenetz auf dem Energieausweis ausgewiesen werden? Welcher Bilanzierungsansatz wäre gesetzeskonform, über die Erdwärmepumpe oder über den zertifizierten Primärenergiefaktor, gerade im Hinblick auf die Darstellung der Größe des Endenergiebedarfswertes im Energieausweis?
 

Antwort: 17.03.2025 ergänzt 01.04.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort - samt Ergänzung:

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