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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau
eines Wohngebäudes. Dieses soll die Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz
(GEG 2024) § 15 (Gesamtenergiebedarf) erfüllen. In der Leistungsphase 5 nach
HOAI (Ausführungsplanung) wird das PV-Datenblatt der verbauten Module der
Planung bekannt. Bei diesem Praxisbeispiel verfügen die monokristallinen
PV-Module über eine Peakleistung von 0,225 Kilowatt pro Quadratmeter (kW/m²).
Das Gebäude wird 2025 gebaut.
Gemäß GEG 2024 § 23 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien)
Absatz 2 darf mit diesem Produktwert jedoch nicht gerechnet werden. Es muss auf
die Standardwerte nach DIN V 18599-9 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil
9 - End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen), Tabelle B.2
(Standardwerte für den Peakleistungskoeffizienten) zurückgegriffen werden.
Beim vorliegenden Praxisbeispiel wäre der Standardwert 0,182 kW/m².
Dies entspricht jedoch nur ca. 80% der realen Peakleistung der PV-Module. Das
GEG 2024 impliziert in § 23 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien)
zudem, dass der Bezug zum real verbauten System über die Modulfläche erfolgt.
Demensprechend ist das Bilanzierungsergebnis bei Verwendung der Normwerte statt
der realen Werte hinsichtlich des Primärenergiebedarfs auch schlechter (mit
höherem Energiebedarf). Der Bauherr wird im Umkehrschluss durch die rechnerische
Unterschätzung der tatsächlichen Energieerträge seiner PV-Anlage im GEG-Nachweis
gegenüber anderen Bauherren, die weniger effiziente Module bei gleicher
Modulfläche verbauen, benachteiligt, obwohl er eigentlich eine
flächeneffizientere Anlage mit entsprechenden Mehrkosten baut.
Fragen: Ist es – zum Beispiel mit
Begründung im Sinne des GEG 2024 § 5 (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit) –
zulässig, in der Energiebilanzierung die tatsächliche Peakleistung anstelle des
jeweiligen Normwertes anzusetzen? Aus welchem Grund erlaubt das GEG 2024 als
einzige „Stellschraube“ in der Planung einer PV-Anlage nur die Modulfläche
heranzuziehen, obwohl sich aus dieser Fläche technisch keine direkte Korrelation
zu den Stromerträgen ergibt?
Antwort:
12.03.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: PV-Anlage bilanzieren anhand realer Peakleistung anstatt
normiertem DIN-Standardwert
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