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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: PV-Anlage bilanzieren anhand realer Peakleistung anstatt normiertem DIN-Standardwert

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um den Neubau eines Wohngebäudes. Dieses soll die Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) § 15 (Gesamtenergiebedarf) erfüllen. In der Leistungsphase 5 nach HOAI (Ausführungsplanung) wird das PV-Datenblatt der verbauten Module der Planung bekannt. Bei diesem Praxisbeispiel verfügen die monokristallinen PV-Module über eine Peakleistung von 0,225 Kilowatt pro Quadratmeter (kW/m²). Das Gebäude wird 2025 gebaut.

Gemäß GEG 2024 § 23 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) Absatz 2 darf mit diesem Produktwert jedoch nicht gerechnet werden. Es muss auf die Standardwerte nach DIN V 18599-9 (Energetische Bewertung von Gebäuden, Teil 9 - End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen), Tabelle B.2 (Standardwerte für den Peakleistungskoeffizienten) zurückgegriffen werden.

Beim vorliegenden Praxisbeispiel wäre der Standardwert 0,182 kW/m². Dies entspricht jedoch nur ca. 80% der realen Peakleistung der PV-Module. Das GEG 2024 impliziert in § 23 (Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien) zudem, dass der Bezug zum real verbauten System über die Modulfläche erfolgt. Demensprechend ist das Bilanzierungsergebnis bei Verwendung der Normwerte statt der realen Werte hinsichtlich des Primärenergiebedarfs auch schlechter (mit höherem Energiebedarf). Der Bauherr wird im Umkehrschluss durch die rechnerische Unterschätzung der tatsächlichen Energieerträge seiner PV-Anlage im GEG-Nachweis gegenüber anderen Bauherren, die weniger effiziente Module bei gleicher Modulfläche verbauen, benachteiligt, obwohl er eigentlich eine flächeneffizientere Anlage mit entsprechenden Mehrkosten baut.

Fragen: Ist es – zum Beispiel mit Begründung im Sinne des GEG 2024 § 5 (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit) – zulässig, in der Energiebilanzierung die tatsächliche Peakleistung anstelle des jeweiligen Normwertes anzusetzen? Aus welchem Grund erlaubt das GEG 2024 als einzige „Stellschraube“ in der Planung einer PV-Anlage nur die Modulfläche heranzuziehen, obwohl sich aus dieser Fläche technisch keine direkte Korrelation zu den Stromerträgen ergibt?

Antwort: 12.03.2025 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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