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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um eine
Sportstätte. Für diese wird eine Energieberatung durchgeführt und die
Energie-Nachweise gemäß GEG 2024 geführt.
Es fiel dabei auf, dass der Verbrauch viel zu hoch sei. Gemäß DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und
Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und
Beleuchtung - Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) sind
unterschiedliche Nutzungsprofile vorgegeben – so auch für Sportstätten.
Wenn man die vorgegebenen Nutzungsprofile jedoch verändert – beispielsweise
anstatt 150 Tage im Jahr, nur 60 Tage im Jahr angibt, ändert sich der
Energiebedarf dementsprechend. Es stellt sich die Frage, ob die vorgegeben,
normgerechten Nutzungsprofile zwingend zugrunde gelegt werden müssen. Sicherlich
existieren zahlreiche Sportstätten, zu denen die normierten Nutzungsprofile
nicht passen.
Fragen: Sind die in der DIN V 18599
vorgegebenen Nutzungsprofile zwingend anzuwenden? Ist es zulässig im Rahmen der
Energieberatung die vorgegebenen Nutzungsprofile zu verändern? Ist es im Rahmen
des Energienachweises nach GEG 2024 zulässig die normierten Nutzungsprofile zu
verändern?
Antwort:
30.11.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Nutzungsprofil für Sportstätte nach DIN V 18599 für
Energie-Beratung und Energie-Nachweis
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