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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Einfamilienhaus. Es wurde gemäß dem Standard der
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) erbaut und unter Anwendung der DIN V 4108-6
(Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 6: Berechnung des
Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs) und DIN V 4701-10
(Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen - Teil 10:
Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung) bilanziert. Die Anlagentechnik umfasst
soweit eine Sole/Wasser-Wärmepumpe, eine zentrale Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung (WRG) und einer Photovoltaik PV-Anlage zur vorrangigen
Eigennutzung. Ein Klimagerät zur Kühlung wurde soweit weder eingebaut und noch
bilanziert. Das Gebäude erfüllt die Kriterien eines KfW55 Effizienzhauses.
Dieses Gebäude soll nun erstmalig mit einem Split-Klimagerät nachgerüstet
werden. Es wird ein neues, komplett separates Gerät sein. Es wird keine
Verbindung hergestellt - weder zur Heizungs-, noch zur Lüftungsanlage.
Es stellt sich die Frage, ob durch diese Maßnahme der § 11
(Aufrechterhaltung der energetischen Qualität) der zum Zeitpunkt der
Bilanzierung gültigen EnEV 2014 verletzt wird. Man könnte die Vorschrift
dermaßen interpretieren, dass ausschließlich vorhandene Anlagen nicht
verschlechtert werden dürfen. Falls allerdings das Klimagerät zur energetischen
Verschlechterung beitragen würde, ist allein durch die nun notwendige
Bilanzierung nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) ein anderer
Primär- und Endenergiebedarf zu erwarten. Es stellt sich die Frage, ob sich
solche Zahlen überhaupt vergleichen lassen.
Fragen: Ist es zulässig, ein nach EnEV 2014
erbautes Wohngebäude erstmals mit einer Klimaanlage nachzurüsten? Wird hierdurch
der § 11 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität) der zum Zeitpunkt der
Bilanzierung gültigen EnEV 2014 verletzt? Falls allerdings das Klimagerät zur
energetischen Verschlechterung beitragen würde, ist allein durch die nun
notwendige Bilanzierung nach DIN V 18599 ein anderer Primär- und
Endenergiebedarf zu erwarten. Lassen sich solche Zahlen überhaupt vergleichen?
Antwort:
26.11.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Nachrüstung einer Klimaanlage im Wohnbestand
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Aspekte:
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