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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um
gewerbliche Küchen in Restaurants, Kantinen, usw. Die Energieeinsparverordnung
(EnEV 2014 / ab 2016) sah im § 15 (Anlagen der Kühl- und Raumlufttechnik) vor,
dass raumlufttechnische Anlagen in Gebäuden, die für einen Volumenstrom von
mindestens 4.000 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) ausgelegt sind, bei Einbau oder
bei Erneuerung von Zentralgeräten oder Luftkanalsystemen mit einer
Wärmerückgewinnung ausgestattet sind.
Es ergibt sich die Frage, ob das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in all seinen
Version auch diese Anforderungen an Lüftungsanlagen in gewerblichen Küchen
stellt.
Fragen: Schreibt das GEG in seinen
Versionen 2020, 2023 und 2024 auch WRG-Systeme für gewerbliche Küchen mit einer
Abluftmenge von unter 4.000 m³/h vor? Gilt in diesen Praxisfällen nicht die
Regelung einer reinen Prozessluft? Wenn die Antwort auf die erste Frage „ja“
lautet, für welche Lüftungsanlagen gelten diese GEG-Vorschriften?
Antwort:
26.10.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2020, 2023 und 2024: Gewerbliche Küchen in Restaurants, Kantinen
usw. – Anforderungen zur pflichtweisen Wärmerückgewinnung (WRG)
durch Lüftungsanlagen
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