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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung für 30 oder 40 Prozent (%) Heizlast auslegen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
Laut GEG 2024 darf man eine neue Heizungsanlage in einem Gebäude nur einbauen oder aufstellen – mit der Absicht sie in Betrieb zu nehmen – wenn diese mindestens 65 Prozent (%) ihrer bereitgestellten Wärme aufgrund erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Im § 71 (Anforderungen an eine Heizungsanlage) schreibt das Gesetz dies vor. Die zusätzlichen Details regelt das GEG 2024 in den Paragrafen (§ 71a bis § 73).

Das vorliegende Praxisbeispiel bezieht sich auf den § 71h (Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung). Eine Wärmepumpen-Hybridheizung besteht beispielsweise aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe in Kombination mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung. Das GEG 2024 schreibt vor, wie der Betrieb und die thermische Leistung der Wärmepumpe ggf. sein muss. Dabei verweist das Gesetz auf die Norm DIN EN 14825:2019-07 (Luftkonditionierer, Flüssigkeitskühlsätze und Wärmepumpen mit elektrisch angetriebenen Verdichtern zur Raumbeheizung und -kühlung - Prüfung und Leistungsbemessung unter Teillastbedingungen und Berechnung der jahreszeitbedingten Leistungszahl).

Die Fragestellung zum Praxisbeispiel betrifft die Vorlauftemperatur bei der Auswahl einer Wärmepumpe nach GEG 2024 § 71h, ausgelegt für 30 oder 40 % der Heizlast. Der Auslegungspunkt A nach der DIN EN 14825 definiere nur eine Außentemperatur von -7° C. Es stellt sich die Frage, ob diese Annahme sachlich richtig ist und worauf es ankommt.

Frage: Bei welcher Vorlauftemperatur soll die Auswahl einer Wärmepumpe nach GEG 2024 § 71h (für 30 oder 40% der Heizlast) ausgelegt werden?

Antwort: 25.10.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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