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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um zwei
bestehende Nichtwohngebäude (NWG). Diese beiden Bestandsbauten werden über eine
Heizungsanlage mit einem Gaskessel beheizt. Zwischen diesen zwei Gebäuden liegt
ein freies Flurstück. Darauf soll ein neues Nichtwohngebäude errichtet werden.
Dafür muss die bestehende Heizungsverbindung zwischen den beiden ursprünglichen
Gebäuden entfernet werden. Es ist vorgesehen, im abgetrennten Bestandsbau auch
einen neuen Gaskessel für die Heizungsversorgung einzubauen. Es stellt sich die
Frage, ob angesichts der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024)
dieses gesetzlich zusätzlich ist.
Fragen: Ist es gemäß GEG 2024 zulässig, im
Bestandsgebäude, welches von der ehemaligen Gaskesselheizung abgeschnitten
wurde, einen neuen Gaskessel zu installieren und zu betreiben?
Antwort:
21.10.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Einbau eines neuen Gaskessels in einen
Bestandsnichtwohnbau, der wegen einem Neubau von der bisherigen
Gaskesselheizung abgeschnitten wurde
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