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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

GEG 2024: Beleuchtung in Fluren und Klassenräumen eines bestehenden Schulgebäudes erneuern

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Schulgebäude. Die Beleuchtung in einigen Fluren und Klassenräumen sollen erneuert werden. Auf Wunsch des Bauherrn soll die Bestandsbeleuchtung lediglich positionsgetreu gegen LED-Leuchten ausgetauscht werden. Eine aufwändigere und kostenintensivere Deckensanierung ist dabei nicht vorgesehen. Dieses erschwert deutlich die Nachrüstmöglichkeiten beispielsweise einer Präsenzerfassung.
In der Standardausrüstung für Referenz-Nichtwohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), Anlage 2 (Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)) sind unter Nr. 3.1 (Beleuchtungsart) und 3.2 (Regelung der Beleuchtung) die entsprechenden Ausstattungen beschrieben für bestimmte Zonen von Nichtwohngebäuden. Für Klassenräume sind Präsenzmelder aufgeführt sowie Kontrolle und Dimmung der Beleuchtung abhängig vom Tageslicht. Auch stellt sich die Frage, aus aktuellem Anlass, ob das GEG nur bei Sanierung mit beantragter staatlicher Förderung zu beachten sei.

Fragen: Greifen die Anforderungen des GEG 2024 bei der Sanierung der Beleuchtung eines bestehenden Schulgebäudes, ohne Antrag zur staatlichen Förderung? Wenn ja, was fordert das GEG bei Erneuerung der Beleuchtung im Schulbestand? Was gilt es bei der Planung und Umsetzung der Erneuerung im vorliegenden Praxisbeispiel zu beachten?

Antwort: 14.10.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Beleuchtung in Fluren und Klassenräumen eines bestehenden Schulgebäudes erneuern

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