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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich grundsätzlich
um größere Mehrfamilienhäuser (MFH), bzw. Gebäude mit mindestens drei
Wohneinheiten. Wie es sich zeigt, zirkuliert in der Praxis folgende Annahme:
Wenn der Eigentümer eines solchen größeren MFH eine Heizungsanlage
beispielsweise mit Bioerdgas, Flüssiggas oder Heizöl betreibe, könne er die
Mehrkosten für den Bio- bzw. Erneuerbare Energie (EE-Anteil) nicht den Mietern
in den Nebenkosten anrechnen. In der Nebenkosten-Abrechnung müsse er einen Preis
ansetzen, der einen marktüblichen Wert aufweise. Den Mehrpreis für den Bio-,
bzw. EE-Anteil müsse der Eigentümer selber bezahlen. Es stellt sich die Frage,
ob diese Annahme sachlich korrekt ist.
Fragen: Wie rechnen Eigentümer von MFH mit
mindestens drei Wohnungen den Bio-, bzw. EE-Anteil der Heizkosten den Mietern
auf die Nebenkosten an?
Antwort:
16.09.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten:
Heizkosten für den Bio-, bzw. Erneuerbare-Energien (EE-Anteil)
auf die Nebenkosten der Mieter umlegen
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