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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich von den
bestehenden Gebäuden von Wohnungsunternehmen. In der Bestandsentwicklung greift
die Pflicht des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) zum
hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen. Etliche Gebäude des vorliegenden
Praxisbeispiels werden allerdings durch Fernwärme beheizt.
Daraus hat sich die Frage ergeben, ob diese Verpflichtung sich auch auf
Fernwärmeobjekte bezieht und ob es eine Rolle spielt ob die entsprechenden
Bestandsgebäude auch mit einer Hausstation ausgestattet sind.
Fragen: Sind Gebäude, die mit Fernwärme
versorgt werden, auch von der Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach GEG 2024
betroffen? Spielt es eine Rolle, ob das Gebäude mit einer Hausstation
ausgestattet ist?
Antwort:
16.08.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gebäuden, die durch
Fernwärme beheizt werden
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