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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Wärmeversorgung für Bundeswehr-Liegenschaften
mit Wärmepumpen planen und nachweisen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Gebäude, die im Bereich von Bundeswehrliegenschaften liegen. Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) handelt es sich also um Nichtwohngebäude (NWG).

Für diese wird die Wärmeversorgung geplant. Zur Erfüllung des im GEG 2024 geforderten 65-prozentigen-Anteils von erneuerbaren Energien bei neuen Heizungsanlagen werden zunehmend Wärmepumpen eingeplant. Sie werden in Kombination mit anderen Wärmeerzeugern (Erdgas-, feste Biomassekessel, BHKWs etc.) eingesetzt.

Für die Wärmeerzeugung in den Liegenschaften ist es Pflicht auch den Primärenergiefaktor (PEF) auszuweisen. Dabei ergeben sich etliche Fragen zu dem eingesetzten PEF für Wärmepumpen, wie die entsprechende Berechnung erfolgt sowie ob auch andere Herangehensweise in Betracht kommen.

Fragen: Welcher Primärenergiefaktor (PEF) wird für die Wärmepumpen angesetzt? Ist eine Kalkulation der Anteile Umweltwärme und des netzbezogenen Stroms über die Jahresarbeitszahl anzusetzen? Oder gibt es auch eine andere Herangehensweise?

Antwort: 26.07.2024, ergänzt 01.08.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Wärmeversorgung für Bundeswehr-Liegenschaften mit Wärmepumpen planen und nachweisen

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