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GEG 2024: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Inspektionspflicht für Klimaanlagen eines Nichtwohnbaus auch bei ausschließlicher Versorgung mit Prozessenergie

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die vielfältigen Nichtwohngebäude einer Forschungseinrichtung. Diese umfassen zahlreiche Büroräume sowie spezielle Räume, die nutzungsbedingt einen sehr hohen Luftwechsel erfordern. Dazu gehören beispielsweise Server-, Rein-, Tierhaltungs- und Laborräume. Diese sowie die Büroräume sind mit Klimaanlagen ausgestattet. Manche Klimaanlagen versorgen Büro- und Laborräume gemeinsam. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) verpflichtete Betreiber gewisser Klimaanlagen diese regelmäßig inspizieren zu lassen. Andererseits unterliegt die Energie für Produktionsprozessen in Gebäuden nicht dem GEG 2020.
Es stellt sich die Frage, inwieweit die die Klimaanlagen im vorliegenden Praxisbeispiel unter die Inspektionspflicht nach GEG fallen.

Es stellt sich die Frage, ob eine Inspektionspflicht ebenfalls für Klimaanlagen besteht und auf dem Energieausweis zu berücksichtigen ist, wenn ein Gebäude ausschließlich mit Prozessenergie versorgt wird. Unter Nummer 1.3 der folgenden Antwort wird dieser Aspekt aufgegriffen. Könnte man interpretieren, dass solche Klimaanlagen nicht der gesetzlichen Inspektionspflicht unterliegen.

Fragen: Es stellt sich die Frage, ob eine Inspektionspflicht ebenfalls für Klimaanlagen besteht und auf dem Energieausweis zu berücksichtigen ist, wenn ein Gebäude ausschließlich mit Prozessenergie versorgt wird. Unter Nummer 1.3 der folgenden Antwort wird dieser Aspekt aufgegriffen. Könnte man interpretieren, dass solche Klimaanlagen nicht der gesetzlichen Inspektionspflicht unterliegen.

Antwort: 01.07.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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