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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Biomethan zur Beheizung im sanierten Baubestand

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die Sanierung eines Bestandsgebäudes. Es besteht das Interesse zur Beheizung Biomethangas zu nutzen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) verweist in § 50 (Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes) Absatz (3) für die energetische Bewertung von Bestandsgebäuden u.a. auf § 22 (Primärenergiefaktoren). Gemäß § 22 (Primärenergiefaktoren), Absatz (1), Nummer 2 dürfen unter den dort beschriebenen Voraussetzungen für Biomethan „in zu errichtenden Gebäuden“ niedrigere Primärenergiefaktoren als in Anlage 4 (Primärenergiefaktoren) angesetzt werden. Die hier verwendete Formulierung „in zu errichtenden Gebäuden“ lässt die Interpretation zu, dass der Ansatz der niedrigeren Primärenergiefaktoren in Bestandsgebäuden nicht zulässig sei. Es stellt sich die Frage, ob die erwähnte Regelung ausschließlich für neu zu planende Gebäude zulässig ist.

Fragen: Darf bei Bestandsgebäuden grundsätzlich mit den Primärenergiefaktoren aus GEG 2024, § 22 gerechnet werden, oder sind diese in Absätzen mit der Formulierung „in zu errichtenden Gebäuden“ explizit ausgenommen?

Antwort: 27.06.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Biomethan zur Beheizung im sanierten Baubestand

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