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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Hotelbestand mit Stromdirektheizung ausstatten für sporadischen Wärmebedarf außerhalb der Heizperiode

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein älteres Hotel, d. h. Im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) um ein bestehendes Nichtwohngebäude.

Sanierung: Dieses Hotel soll energetisch saniert werden aufgrund eines zukunftsorientierten Heizungs- und Kühlungskonzeptes. An der Gebäudehülle sind keinerlei energetische Ertüchtigungen vorgesehen. Wie es sich zeigt, benötigen die Gäste zunehmend auch außerhalb der Heizperiode gelegentlich die Möglichkeit die Zimmer zu beheizen. Dafür ist für dieses Hotel eine Lösung aufgrund von Stromdirektheizung angedacht.

Vorschriften: Das GEG 2024 regelt die relevanten Anforderungen in § 71d (Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung). Im Bestand ist diese nur zulässig, wenn der Wärmeschutz der Gebäudehülle erheblich besser gewährleistet ist, als vom Gesetz üblicherweise vorgeschrieben. Praktisch bedeutet dies, dass die U-Werte der Außenbauteile niedriger sind und den Wärmeverlust wie gefordert, vermehrt mindern.

TGA: Im Rahmen der anstehenden Sanierung werden alle Hotelzimmer mit Umluftgeräten ausgestattet. Sie funktionieren im „elektrischen Umlaufbetrieb“, d. h. die Wasserverteilung steht in der Heizperiode für die Wärme- und außerhalb der Heizperiode für die Kälteversorgung zur Verfügung – beide Male durch Wärmepumpen. Aus der Sicht der Fragesteller handelt es sich bei der Beheizung nicht um ein stationäres System.

Wärme in der Heizperiode: Die Beheizung während der Heizperiode sowie die Kühlung während der Kühlperiode erfolgt anhand der Umluftgeräte, die sich in den Hotelzimmern befinden und die durch einen Wasserkreislauf und die Luft-Wasser-Wärmepumpe – in der Heizperiode im Heizbetrieb und in der Kühlperiode im Kühlbetrieb – versorgt werden.
Wärme außerhalb der Heizperiode: Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Beheizung außerhalb der Heizperiode über die elektrischen Heizregister in den Umluftgeräten bei Bedarf möglich sein. Diese Absicht löste die hier dargestellten Fragestellung aus. Das Zwei-Leiter-System mit einer Wärmepumpe, das im Sommer zum Kühlen verwendet wird, könnte in manchen Räumen auch „bei Bedarf außerhalb der Heizperiode“ mal im elektrischen Umlauf-Heizbetrieb genutzt werden. Es handelt es sich also nur um eine punktuelle dezentrale Beheizung einzelner Räume in den Übergangszeiten und außerhalb der Heizperiode. Die Frage ist, ob es zulässig ist, diese Geräte bei Bedarf auch mit Direktstromheizregister zu betrieben. Sie sind in den Geräten bereits zusätzlich vorhanden.

Kühle im Sommer: Außerhalb der Heizperiode ist die Heizfunktion der Wärmepumpe ausgeschaltet, weil sie in dieser Zeitperiode im Kühlbetrieb läuft. In der Kühlperiode sollen die Umluftgeräte anhand der Wärmepumpen für Raumkühlung genutzt werden.

Fragen: Ist es laut GEG 2024 zulässig die Stromdirektheizung im angedachten Sinne bei der Hotelsanierung einzusetzen? Welcher Zusammenhang besteht im Bestand zwischen den Wärmeschutz-Anforderungen an die Gebäudehülle und der Einsatz von Stromdirektheizung? Was sollte man beim Konzept, bei der Planung und bei den geforderten Nachweisen besonders beachten? Wird eine Beheizung zur Sicherung der Frostfreiheit, beispielsweise bei Wärmebrücken einer Entwässerungseinrichtung auch als Stromdirektheizung angesehen?

Antwort: 24.05.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG 2024: Hotelbestand mit Stromdirektheizung ausstatten für sporadischen Wärmebedarf außerhalb der Heizperiode

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