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Kurzinfo: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein
bestehendes Wohngebäude. Die Eigentümergemeinschaft beabsichtigt die nördliche
Außenwand mit einem zusätzlichen Wärmedämmsystem (WDVS) zu sanieren. Damit
wollen sie die Wärmeverluste des Wohngebäudes gegen Norden mindern. Das
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020, 2023, 2024) regelt die Anforderungen in solchen
Fällen im § 48 (Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung). Dazu
erlaubt das Gesetz die Bagatellgrenze von 10 Prozent (%). Nun stellt sich die
Frage, ob die Eigentümergemeinschaft gesetzlich verpflichtete wäre die gesamten
Außenwände zu dämmen, da im Gesetz von „Gewerk“ die Rede sei. Dieses würde
jedoch die soweit anvisierten Sanierungskosten vervierfachen, was sich die
Eigentümergemeinschaft jedoch keineswegs leisten könnte.
Fragen: Was fordert das GEG im Falle der
Sanierung der Nordwand des Wohngebäudes mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS)?
Antwort:
11.05.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Vorschriften bei der Ausstattung der Nordwand eines
bestehenden Wohngebäudes mit einem WDVS
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Aspekte:
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