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Gebäude: In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um die
bestehenden Hallen eines Betriebes, d.h. um Nichtwohngebäude (NWG) im Sinne des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024). Diese Bauten stammen teilweise aus der Zeit
zwischen den beiden Weltkriegen sowie teilweise aus den 70er Jahren.
Heizung: Beheizt werden die Gebäude des Betriebes über Brenn-
und Heizwertkessel. Die Brennwertkessel verfügen zusammen über eine Heizleistung
von über 290 Kilowatt (kW). Der Heizwertkessel erwärmt das Wasser für die
Verwaltung und die Sozialräume. Seine Leistung liegt unter der Grenze von 290
KW.
Lüftung und Klimatechnik: Es sind weder Lüftungs- noch
Klimaanlagen in den Betriebsgebäuden installiert. Es gibt jedoch etliche
Absauganlagen, um anfallende Dämpfe und Stäube aus dem Betrieb abzusaugen. Diese
haben alle zusammen gerechnet eine sehr hohe Absaugleistung. Zwei von diesen
Anlagen sind im Verhältnis zu den anderen kleinen Anlagen größer dimensioniert.
Eine Wärmerückgewinnung ist indes nicht verbaut.
Fragen: Wie müssen die neuen
Automations-Anforderungen des GEG 2024 in den Betriebsgebäuden dieses
Praxisbeispiels umgesetzt werden? Welchen Grad der Automatisierung haben die
Gebäude dieses Praxisbeispiels bereits erfüllt?
Antwort:
19.04.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang GEG-info | EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
GEG
2024: Bestehendes Betriebsgebäude mit Automation ausstatten
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Aspekte:
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