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GEG 2024: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Einsatz nach GEG von Fensterfalzlüftern in Neubau
und Bestands-Sanierungen oder Erweiterungen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um Neubauten sowie um Bestandsbauten, wenn sie energetisch saniert oder deren beheizte Nutzflächen erweitert werden.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für Neubauten vor, dass ihre wärmeabgebende Hülle dicht ist. Im GEG 2024, § 13 (Dichtheit) heißt es: „Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel bleiben unberührt.“ Um den geforderten Mindestluftwechsel zu gewährleisten, werden im Neubau Fensterfalzlüfter vorgesehen. Letztere sind kleine Luftdurchlässe, die man in neue und bestehende Fenster einbaut. Sie sollen für den Mindestluftwechsel und für ein ausgeglichenes Raumklima sorgen. Vor allem soll die Feuchtigkeit aus den Räumen durch die Luftschlitze nach außen entweichen. Dies soll Staunässe in Innenräumen vermeiden und Schimmelbildung vorbeugen.

Ein Prinzip des GEG war schon immer, dass man die energetische Qualität eines bestehenden Gebäudes nicht verschlechtern darf. Im GEG 2024, § 46 (Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften), Absatz (1) heißt es dazu: „Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird.“ Mit Blick auf die Fenster könnte man dies so interpretieren, dass ein Fensterfalzlüfter nicht eingebaut werden darf. Diese Anforderung bezieht sich allerdings nur auf den Bestand.

Fragen: Wie wird der GEG-Nachweis berechnet, wenn man in ein Fenster mit einem gewissen U-Wert einen Fensterfalzlüfter einbaut? Ist es nach GEG überhaupt zulässig Fensterfalzlüfter einzubauen?

Antwort: 09.01.2024 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEG-konformer Einsatz von Fensterfalzlüftern in Neubau und Bestands-Sanierungen oder Erweiterungen

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