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GEG 2023: Praxis-Dialog GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

U-Wert berechnen: Wärmeschutz-Nachweis
für eine sanierte Bodenplatte im Baubestand führen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes, nicht unterkellertes Einfamilienhaus (EFH). Die Bodenplatte des Hauses wurde energetisch saniert. Nun soll der Wärmeschutznachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) geführt werden. Dafür wurde der konstruktive U-Wert nach den üblichen Berechnungsmethoden ermittelt. Es zeigte sich, dass der berechnete U-Wert höher ist als der höchstzulässige Wert von 0,50 W/(m²·K). Wenn man jedoch die DIN EN ISO 13370:2018-03 (Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Wärmetransfer über das Erdreich - Berechnungsverfahren (ISO 13370:2017)) zugrunde legt, erfüllt der berechnete stationäre U-Wert der Platte die wärmeschutztechnischen Anforderungen des GEG 2023.
Es stellt sich die Frage, welche Methode für den Wärmeschutznachweis zulässig ist.

Fragen: Bezieht sich der vom GEG 2023 vorgegebene U-Wert von höchstens 0,50 W/(m²·K) auf den konstruktiven oder den stationären U-Wert der erdberührten Bauteile?

Antwort: 15.12.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format U-Wert berechnen: Wärmeschutz-Nachweis für eine sanierte Bodenplatte im Baubestand führen

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Aspekte: Gebäudeenergiegesetz, GEG, 2023, Bestand, Baubestand, Wohnbestand, Einfamilienhaus, EFH, Bodenplatte, sanieren, Nachweis, nachweise, Berechnen, Wärmeschutz, DIN V 18599-2, DIN EN ISO 13370, U-Wert, Höchstwert, konstruktiv, stationär,

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