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GEG 2023: Praxis-Dialog
GEG | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel mit Fragen

Energieausweis für Mehrfamilienhaus erstellen, wenn Mieter die Verbrauchsdaten nicht zur Verfügung stellen

© Collage: M. Tuschinski, © Foto: Paulista - Fotolia.com

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Kurzinfo:
In diesem Praxisbeispiel handelt es sich um ein bestehendes Mehrfamilienhaus. Für dieses soll ein Energieausweis auf der Grundlage des gemessenen Verbrauchs ausgestellt werden. Doch etliche Mieter weigern sich ihre Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, usw. dafür zur Verfügung zu stellen. Demnach ist es nicht möglich einen Energieverbrauchsausweis zu erstellen. Als Alternative bietet sich an, einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs auszustellen. Der Arbeitsaufwand ist jedoch erheblich höher, dementsprechend wird auch das Honorar höher ausfallen. Es stellt sich die Frage, welche Optionen dem Eigentümer in dieser Situation zur Verfügung stehen.

Fragen: Sind Mieter verpflichtet ihre Energie-Verbrauchsdaten zur Verfügung zu stellen? Welche Ausnahmeregelungen stehen hierzu offen? Können die Mehrkosten für die Erstellung eines Bedarfsausweises auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie sich weigern die Daten zur Verfügung zu stellen?

Antwort: 27.11.2023 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Energieausweis für Mehrfamilienhaus erstellen, wenn Mieter die Verbrauchsdaten nicht zur Verfügung stellen

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